Vom 01. August bis 02. September 2024 stand die mobile Messstelle der FBB in der Karl-Liebknecht-Straße in Schulzendorf. Die Fluglärmmessungen ergaben einen Fluglärm-Dauerschallpegel am Tag von 46,5 dB(A) und in der Nacht von 38,6 dB(A).
In Schulzendorf konnten hauptsächlich Landeanflüge auf die Südbahn in Richtung Westen gemessen werden. Die Anflüge erzeugten einen mittleren Maximalpegel von 60 dB(A). Auch Starts in Richtung Osten wurden erfasst, wobei die Starts von der Südbahn auf der 15-Grad-Abflugroute einen mittleren Maximalpegel von 72 dB(A) erzeugten.
Die Dauerschallpegel sind u. a. für die Ermittlung der Grenzwerte von Bedeutung, wenn es um die Gewährleistung von Schallschutzmaßnahmen geht: In der Nacht genutzte Räume werden ab einem Dauerschallpegel von 50 dB(A) geschützt, am Tag genutzte Räume ab 60 dB(A).
Alle gemessenen Werte lagen deutlich unterhalb der Anspruchsgrenzen auf Schallschutz- oder Entschädigungsmaßnahmen.
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