Für das selbstständige Befahren der Sicherheitsbereiche innerhalb des Flughafengeländes mit Kraftfahrzeugen ist neben einer Fahrgenehmigung grundsätzlich ein Betriebsführerschein des Flughafenbetreibers notwendig.
Bei den Betriebsführerscheinen wird zwischen Flughafenführerschein (FF) und Pistenführerschein (PF) unterschieden. Die Kennzeichnung erfolgt auf dem Flughafenausweis.
Allgemeine Informationen 1/2021
Antrag Fluggastbrückenberechtigung
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Am Harder 1
15831 Selchow
Gebäude 3800
Etage 3, Raum 39
Seien Sie bitte spätestens 30 Minuten vor der jeweiligen Schließzeit vor Ort, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Das Befahren der Fahrstraßen im Flughafensicherheitsbereich setzt eine erfolgreich bestandene Flughafenführerscheinprüfung voraus. Die Schulung ist in Form eines E-Learning-Kurses zu absolvieren (Onlineschulung). Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Antragstellung per E-Mail von der Führerscheinstelle. Den Kurs können Sie zu Hause am PC oder gern auch bei uns in der Führerscheinstelle absolvieren.
Weitere Hinweise zum Flughafenführerschein:
Kontakt OA Aviation
Steffen Seeckt
Sachbearbeiter Schulungsmanagement
steffen.seeckt@berlin-airport.de
030 6091 10597
Alle Erst- bzw. Neuantragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Befahren des Vorfeldes und der Flugbetriebsflächen ist ausschließlich mit einem Pistenführerschein gestattet. Dieser setzt das Vorhandensein eines mindestens drei Monate gültigen Flughafenführerscheins sowie die erfolgreich absolvierten Schulungen „PF Onlineschulung inkl.Prüfung Modul1 / PF Frontalschulung Modul2 / PF Praktische Prüfung Modul4“ voraus.
Die Schulungen können direkt über die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg absolviert werden. Die Anträge für einen Pistenführerschein und für die notwendigen Schulungen sind nur in der Führerscheinstelle zu stellen. Die Anträge werden dann durch Aviation Schulungsmanagement geprüft.
Der Bereich Aviation ist Ihr zuständiger Ansprechpartner bei allen Anliegen zu den notwendigen Schulungen.
Kontakt OA Aviation
Andreas Kärgel
Referent Schulungsmanagement
andreas.kaergel@berlin-airport.de
030 6091 10577
Der Verlust des Flughafenausweises ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden.
Kontakte Sperrung des Ausweises:
Ausweisdienst 030 6091 77500
Leitstelle Flughafensicherheit 030 6091 10200
Bitte reichen sie nach der Sperrung des Ausweises zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein.
Die Ausstellung von Betriebsführerscheinen ist entgeltpflichtig. Die Kosten können Sie der verlinkten Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen entnehmen.
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