Lichter vor BER-Tower
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Betriebs-
führerscheine

Für das selbstständige Befahren der Sicherheitsbereiche innerhalb des Flughafengeländes mit Kraftfahrzeugen ist neben einer Fahrgenehmigung grundsätzlich ein Betriebsführerschein des Flughafenbetreibers notwendig.

Bei den Betriebsführerscheinen wird zwischen Flughafenführerschein (FF) und Pistenführerschein (PF) unterschieden. Die Kennzeichnung erfolgt auf dem Flughafenausweis.

Dokumente

Information zu Betriebsführerscheinen

Antrag Pistenführerschein

Antrag Flughafenführerschein

Antrag Fluggastbrückenberechtigung

Datenschutzhinweis

Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08:30 – 11:30 / 12:30 – 15:00
08:30 – 11:30 / 12:30 – 15:00
08:30 – 11:30 / 12:30 – 15:00
08:30 – 11:30 / 12:30 – 15:00
08:30 – 11:30
Adresse

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 
Am Harder 1 
15831 Selchow 
Gebäude 3800 
Etage 3, Raum 39 

Seien Sie bitte spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Schließzeit vor Ort, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Technikzentrum Selchow

Die Führerscheinstelle befindet sich im Technikzentrum in Selchow, im westlichen Bereich des BER.

Betriebsführerscheine

Das eigenständige Befahren des Sicherheitsbereiches innerhalb des Flughafengeländes setzt ein erfolgreich bestandenes Schulungsprogramm zum Flughafenführerschein (FF) bzw. Pistenführerschein (PF) voraus. Die Theorieschulung ist in Form eines E-Learning-Kurses zu absolvieren (Onlineschulung). Die notwendigen Zugangsdaten zum Trainingsportal erhalten Sie an Ihre persönliche E-Mail-Adresse nach der Antragstellung. Die Schulung können Sie an jedem beliebigen PC mit mindestens dem Betriebssystem Windows 10, sowie mit einem aktuellen Browser (MS Chromium Edge oder Google Chrome) absolvieren. 

Weitere Hinweise zum Betriebsführerschein:

  • Anträge sind persönlich oder über E-Mail fuehrerschein@berlin-airport.de in der Führerscheinstelle einzureichen. Eine Zustellung per Post oder über Dritte ist nicht zulässig.
  • Antragsteller benötigen einen EU-Fahrerlaubnis der Klasse B oder höher, sowie einen gültigen Flughafensicherheitsausweises für die nicht allgemein zugänglichen Bereiche (B oder R). 
  • Der Betriebsführerschein wird befristet auf maximal 2 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung des Flughafenführerscheins erfordert die erneute Antragstellung und Absolvierung der Onlineschulung inkl. Theorieprüfung.
  • Eine Verlängerung des Pistenführerscheins erfordert die erneute Antragstellung und Absolvierung der Onlineschulung inkl. Theorieprüfung und Praxisprüfung.
  • Der Betriebsführerschein verliert automatisch und ausnahmslos seine Gültigkeit bei jeglichem Entzug der amtlichen Fahrerlaubnis. Zudem können Safety Verstöße kostenpflichtige Sanktionsmaßnahmen und einen temporären Entzug des Betriebsführerscheins zur Folge haben.

Detaillierte Informationen zu den Betriebsführerscheinen entnehmen Sie bitte der Anlage Information zu Betriebsführerscheinen.

Der Bereich Aviation ist Ihr zuständiger Ansprechpartner bei allen Anliegen zu den notwendigen Schulungen.

Kontakt Aviation (AVB)

Andreas Kärgel
Referent Schulungsmanagement

Steffen Seeckt
Fachreferent Schulungsmanagement

fuehrerschein@berlin-airport.de

030 6091 10034

 

Verlust

Der Verlust des Flughafenausweises ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden.

Kontakte Sperrung des Ausweises: 

Ausweisdienst 030 6091 77500

Leitstelle Flughafensicherheit 030 6091 10200

Bitte reichen sie nach der Sperrung des Ausweises zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein.

 

Kosten

Die Ausstellung von Betriebsführerscheinen ist entgeltpflichtig. Die Kosten können Sie der verlinkten Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen entnehmen.