Lichter vor BER-Tower
Lichter vor BER-Tower

Betriebs-
führerscheine

Für das selbstständige Befahren der Sicherheitsbereiche innerhalb des Flughafengeländes mit Kraftfahrzeugen ist neben einer Fahrgenehmigung grundsätzlich ein Betriebsführerschein des Flughafenbetreibers notwendig.

Bei den Betriebsführerscheinen wird zwischen Flughafenführerschein (FF) und Pistenführerschein (PF) unterschieden. Die Kennzeichnung erfolgt auf dem Flughafenausweis.

Dokumente

Antrag Pistenführerschein

Antrag Flughafenführerschein

Antrag Fluggastbrückenberechtigung

Datenschutzhinweis

 

 

Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08:00 - 11.00 / 12.00 - 15.00
08:00 - 11.00 / 12.00 - 15.00
08:00 - 11.00 / 12.00 - 15.00
08:00 - 11.00 / 12.00 - 15.00
08:00 - 11.00
Adresse

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 
Am Harder 1 
15831 Selchow 
Gebäude 3800 
Etage 3, Raum 39 

Seien Sie bitte spätestens 30 Minuten vor der jeweiligen Schließzeit vor Ort, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Technikzentrum Selchow

Die Führerscheinstelle befindet sich im Technikzentrum in Selchow, im westlichen Bereich des BER.

Flughafenführerschein (FF)

Das Befahren der Fahrstraßen im Flughafensicherheitsbereich setzt eine erfolgreich bestandene Flughafenführerscheinprüfung voraus. Die Schulung ist in Form eines E-Learning-Kurses zu absolvieren (Onlineschulung). Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Antragstellung per E-Mail von der Führerscheinstelle. Den Kurs können Sie zu Hause am PC oder gern auch bei uns in der Führerscheinstelle absolvieren. 

Weitere Hinweise zum Flughafenführerschein:

  • Die Anträge auf Flughafenführerscheine (FF, PF) sind persönlich oder über E-Mail fuehrerschein@berlin-airport.de in der Führerscheinstelle einzureichen. Eine Zustellung per Post oder über Dritte ist nicht zulässig.
  • Antragsteller benötigen einen EU-Führerschein der Klassen A, B oder höher, sowie einen Flughafenausweis, der zum Zutritt der sensiblen Sicherheitsbereiche berechtigt. 
  • Der Flughafenführerschein wird befristet auf 2 Jahre erteilt.
  • Eine Verlängerung des Flughafenführerscheins erfordert die erneute Antragstellung und Absolvierung der Onlineschulung inkl.Theorieprüfung.
  • Der Flughafenführerschein verliert automatisch und ausnahmslos seine Gültigkeit bei jeglichem Entzug der amtlichen Fahrerlaubnis, welche von dem Betroffenem bei seinem Vorgesetzten umgehend zu melden ist. Zudem können Safety Verstöße einen temporären Entzug des Flughafenführerscheins zur Folge haben.

 

Kontakt AVB Aviation

Steffen Seeckt

Fachreferent Schulungsmanagement

steffen.seeckt@berlin-airport.de

030 6091 10597

 

Verfahren für alle Erst- bzw. Neuanträge

Alle Erst- bzw. Neuantragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Antrag zum Flughafenführerschein ist persönlich oder über E-Mail in der Führerscheinstelle einzureichen.
  • Der Antragsteller muss an einem theoretischen und praktischen Schulungsteil teilnehmen.
  • Beide Schulungsteile schließen mit einer Prüfung ab, welche unter Aufsicht absolviert werden müssen.
  • Bei Fragen oder zur Terminbuchung wenden Sie sich bitte an die FBB Führerscheinstelle. Dort erhalten Sie auch Ihren Flughafenführerschein.
  • Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular Flughafenführerschein ab Seite 3.

 

Pistenführerschein (PF)

Das Befahren des Vorfeldes und der Flugbetriebsflächen ist ausschließlich mit einem Pistenführerschein gestattet. Dieser setzt das Vorhandensein eines mindestens drei Monate gültigen Flughafenführerscheins sowie die erfolgreich absolvierten Schulungen „PF Onlineschulung inkl.Prüfung Modul1 / PF Frontalschulung Modul2 / PF Praktische Prüfung Modul4“ voraus.

Die Schulungen können direkt über die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg absolviert werden. Die Anträge für einen Pistenführerschein und für die notwendigen Schulungen sind nur in der Führerscheinstelle zu stellen. Die Anträge werden dann durch Aviation Schulungsmanagement geprüft.

Der Bereich Aviation ist Ihr zuständiger Ansprechpartner bei allen Anliegen zu den notwendigen Schulungen.

Kontakt AVB Aviation

Andreas Kärgel

Referent Schulungsmanagement

andreas.kaergel@berlin-airport.de

030 6091 10577

 

Verlust

Der Verlust des Flughafenausweises ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden.

Kontakte Sperrung des Ausweises: 

Ausweisdienst 030 6091 77500

Leitstelle Flughafensicherheit 030 6091 10200

Bitte reichen sie nach der Sperrung des Ausweises zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein.

 

Kosten

Die Ausstellung von Betriebsführerscheinen ist entgeltpflichtig. Die Kosten können Sie der verlinkten Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen entnehmen.