Für das selbstständige Befahren der Sicherheitsbereiche innerhalb des Flughafengeländes mit Kraftfahrzeugen ist neben einer Fahrgenehmigung grundsätzlich ein Betriebsführerschein des Flughafenbetreibers notwendig.
Bei den Betriebsführerscheinen wird zwischen Flughafenführerschein (FF) und Pistenführerschein (PF) unterschieden. Die Kennzeichnung erfolgt auf dem Flughafenausweis.
Information zu Betriebsführerscheinen
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Am Harder 1
15831 Selchow
Gebäude 3800
Etage 3, Raum 39
Seien Sie bitte spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Schließzeit vor Ort, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Das eigenständige Befahren des Sicherheitsbereiches innerhalb des Flughafengeländes setzt ein erfolgreich bestandenes Schulungsprogramm zum Flughafenführerschein (FF) bzw. Pistenführerschein (PF) voraus. Die Theorieschulung ist in Form eines E-Learning-Kurses zu absolvieren (Onlineschulung). Die notwendigen Zugangsdaten zum Trainingsportal erhalten Sie an Ihre persönliche E-Mail-Adresse nach der Antragstellung. Die Schulung können Sie an jedem beliebigen PC mit mindestens dem Betriebssystem Windows 10, sowie mit einem aktuellen Browser (MS Chromium Edge oder Google Chrome) absolvieren.
Weitere Hinweise zum Betriebsführerschein:
Detaillierte Informationen zu den Betriebsführerscheinen entnehmen Sie bitte der Anlage Information zu Betriebsführerscheinen.
Der Bereich Aviation ist Ihr zuständiger Ansprechpartner bei allen Anliegen zu den notwendigen Schulungen.
Kontakt Aviation (AVB)
Andreas Kärgel
Referent Schulungsmanagement
Steffen Seeckt
Fachreferent Schulungsmanagement
fuehrerschein@berlin-airport.de
Der Verlust des Flughafenausweises ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden.
Kontakte Sperrung des Ausweises:
Ausweisdienst 030 6091 77500
Leitstelle Flughafensicherheit 030 6091 10200
Bitte reichen sie nach der Sperrung des Ausweises zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein.
Die Ausstellung von Betriebsführerscheinen ist entgeltpflichtig. Die Kosten können Sie der verlinkten Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen entnehmen.