1996 haben sich die Länder Berlin und Brandenburg und der Bund im sogenannten Konsensbeschluss darauf geeinigt, den Luftverkehr der Region am Standort Schönefeld zu bündeln. Mit dem Planfeststellungsbeschluss 2004 und der Bestätigung der Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht 2006 liegen die planerischen Grundlagen für den Ausbau vor. Planungsannahme für den Planfeststellungsbeschluss von 2004 und die zu entwickelnde Infrastruktur waren Prognosen für 360.000 Flugbewegungen und 30 Millionen Passagiere pro Jahr, ohne damit eine Obergrenze festzulegen. Verändern sich die Prognosen, muss die Infrastruktur angepasst werden.
In den Jahren bis 2019 war festzustellen, dass die Passagierzahlen deutlich stärker stiegen, als die Zahl der Flugbewegungen. Gründe dafür sind deutlich höhere Auslastungszahlen sowie auch Weiterentwicklungen der Flugzeugmuster mit höheren Sitzplatzangeboten. Während im Planfeststellungsbeschluss 2004 noch im Durchschnitt ca. 83 Passagiere je Flugbewegung berechnet worden waren, reisten 2017 im Durchschnitt bereits ca. 121 Passagiere je Flugbewegung. Dieser Trend wird sich verstärken. Fertigten die Berliner Flughäfen seit 2016 schon mehr Passagiere ab als seinerzeit im Planfeststellungsbeschluss unterstellt, so werden die 360.000 Flugbewegungen erst weit nach 2030 erreicht.
Trotz der aktuellen Unsicherheiten und des Rückgangs der Passagierzahlen durch die Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass Normalität und Wachstum zurückkehren und folglich die Infrastruktur weiterentwickelt werden muss. Die geordnete Entwicklung der Infrastruktur erfordert in der strategischen Planung und planrechtlichen Anpassung erhebliche zeitliche Vorläufe, bevor Projektaufträge zur Umsetzung ergehen können. In diesem Kontext kann die Krise als Chance gesehen werden, die Fortschreibung des strategischen infrastrukturellen Leitbilds der FBB in Szenarien zu entwickeln und die erforderlichen Entwicklungsschritte aufbauend und mit ausreichend zeitlichen Horizont zu nehmen. Der Masterplan BER 2040 ist auch in Krisenzeiten als strategisches Leitbild der Infrastrukturentwicklung erforderlich.
Erste Anpassungen an der landseitigen Terminalinfrastruktur erfolgten durch die Errichtung des Terminal 2. Ebenso wurde bereits die luftseitige Infrastruktur optimiert.
Die Obere Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg als Planfeststellungsbehörde hatte im Sommer 2018 mitgeteilt, dass der Masterplan BER als internes Strategiepapier der FBB in seiner Gesamtheit kein neues Planfeststellungsverfahren auslöst. Auf dieser Grundlage wird die FBB für die jeweils erforderlichen Maßnahmen selbständig wirksame und abgrenzbare Änderungen der Planfeststellung beantragen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde entscheidet dann über die fachplanerische Zulässigkeit des Vorhabens.
Alle Dokumente zur Planfeststellung finden Sie auf www.lbv.brandenburg.de.