Bei der Beantragung von Schlüsseln, Schließzylindern sowie Schließberechtigungen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Schlüsseldienst. Dies betrifft sowohl Erst- und Nachbestellungen, als auch Störungen oder Schlüsselverlust. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Schließberechtigungen den Nachweis eines gültigen Mietverhältnisses voraussetzt. Nutzen Sie den bereitgestellten Antrag Schließanlagen, den Sie bei Bedarf digital oder handschriftlich ausfüllen und per Email an den Schlüsseldienst BER senden können.
Bei allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte zunächst an den Ausweisdienst. Dort werden Ihnen die benötigten Informationen zugänglich gemacht und Sie werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Schlüsselordnung BER.
Bei allgemeinen Anliegen wenden Sie sich bitte zunächst an den Ausweisdienst. Dort werden Ihnen die benötigten Informationen zugänglich gemacht und Sie werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Gern beraten wir Sie bei der Ausstattungsplanung Ihrer Räumlichkeiten in Bezug auf Schließlösungen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen bei Neubauten oder der Neustrukturierung von Gebäuden Schließzonenkonzepte und Schließpläne, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen, als auch Ihren spezifischen Ansprüchen gerecht werden.
Schlüssel und Schließkarten sind bei Büro- und Firmenwechsel sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehend dem Schlüsseldienst zurückzugeben. Im Falle des Verlustes von Schlüsseln und Schließkarten sind umgehend der Schlüsseldienst oder der Ausweisdienst zu kontaktieren. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Leitstelle Flughafensicherheit zu informieren. Auch Änderungen zu Schließberechtigungen über den Flughafenausweis erfordern eine sofortige Meldung an den Schlüsseldienst.
Schlüsseldienst +49 30 6091 77503
Ausweisdienst +49 30 6091 77500
Leitstelle Flughafensicherheit +49 30 6091 10200
Bitte reichen Sie nach der umgehenden Kontaktaufnahme auch das im Extranet bereitgestellte Fomular für eine Verlustmeldung ein.
Das Öffnen/Schließen von Türen erfolgt nur bei Vorlage einer schriftlichen Genehmigung des Eigentümers/Mieters der betroffenen Räume. Bei Anforderung von Mitarbeitern des Schlüsseldienstes oder der Flughafensicherheit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Öffnen/Schließen von Türen aufgrund eines Schlüsselverlustes/-defektes oder -vergessens entstehen dem Auftraggeber Kosten gem. der aktuellen Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen der Flughafengesellschaft.
Die Beantragung von Schlüsseln, Schließberechtigungen und Zylindern sowie Servicedienstleistungen des Schlüsseldienstes sind entgeltpflichtig. Die Entgelte können Sie der aktuellen Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen des Flughafengesellschaft entnehmen.