Nachfolgend finden Sie die aktuell verfügbaren Baugrundstücke in Berlin-Bohnsdorf und Königs Wusterhausen. Alle Details zu Lage, Größe und Bebauungsmöglichkeiten können Sie den jeweiligen Exposés entnehmen. Die Angebotsfrist endet am 31.07.2026. Bei gleichwertigen Angeboten erhält das zuerst eingegangene Angebot den Zuschlag. Bitte klicken Sie auf eine Fläche für mehr Informationen und lesen Sie die rote Hinweisbox unterhalb der Flächenangebote.
Wichtige Hinweise
Die Teilnahme ist in wenigen Schritten möglich
Klicken Sie auf eine Fläche für mehr Informationen.
Nach Eingang Ihres Angebots erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Die Entscheidung über die Vergabe wird nach Ablauf der Angebotsfrist und nach Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote mitgeteilt.
Ja, bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot jederzeit anpassen und verbindlich einreichen. Nach Fristende sind Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr möglich.
Bei gleichwertigen Angeboten erhält das zuerst eingegangene Angebot den Zuschlag. Dieses Vorgehen gewährleistet eine faire und transparente Vergabeentscheidung.
Nein, es besteht kein Anspruch auf den Zuschlag. Die Vergabe erfolgt nach den festgelegten Kriterien und im Ermessen des Verkäufers. Auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann ein Zuschlag nicht garantiert werden.
Ja, die Grundstücke können jederzeit eigenständig und ohne vorherige Terminvereinbarung besichtigt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Besichtigung ausschließlich von außen möglich ist und die Grundstücke nicht ohne ausdrückliche Genehmigung betreten werden dürfen.
Nein, ein Finanzierungsnachweis muss nicht bereits bei der Anfrage vorgelegt werden. Dieser kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Die Grundstücke eignen sich insbesondere für private Bauherren. Grundsätzlich steht die Teilnahme am Vergabeverfahren jedoch sowohl privaten als auch gewerblichen Interessenten offen.
Die angebotenen Grundstücke in Berlin-Bohnsdorf eröffnen gemäß § 34 BauGB vielseitige Bebauungsmöglichkeiten in einer gewachsenen und attraktiven Wohnlage. Je nach baurechtlicher Einzelfallprüfung kommen verschiedene Nutzungskonzepte in Betracht — von der Einfamilienhaus- über die Doppelhaus- bis hin zur Mehrfamilienhausbebauung — sofern sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbauten Grundstücksfläche stimmig in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Für Rückfragen sowie zur Einreichung Ihrer Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.