Foto‑, Film‑ und Audioaufnahmen am BER sind genehmigungspflichtig. Die Prüfung und Freigabe erfolgt durch das Media Office der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Die Genehmigung kann eingeschränkt, verschoben oder ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr. In dringenden Fällen ist außerhalb dieser Zeiten für redaktionelle Anliegen ein Pressesprechender erreichbar.
Aufnahmen sind grundsätzlich möglich, sofern eine Genehmigung vorliegt.
Es gelten die üblichen Regeln des öffentlichen Raums (z. B. keine Behinderung des Betriebs) sowie die allgemeinen Verhaltensregeln (hier Link).
Zugang nur mit zusätzlichen Sicherheitsfreigaben und Begleitung. Eine erhöhte Vorlaufzeit ist erforderlich.
sind gesondert genehmigungspflichtig und unterliegen strengen Regularien.
Aufnahmen außerhalb der ausdrücklich genehmigten Bereiche sind nicht umfasst. Kurzfristige Änderungen aus sicherheits‑ oder betriebsrelevanten Gründen sind möglich, in solchen Fällen informieren wir Sie umgehend.
Für bestimmte Bereiche und Situationen sind weitere Freigaben erforderlich; z. B. im Check‑In‑Bereich, an den Gates oder an Bord von Flugzeugen ist eine separate Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Bodenverkehrsdienstleisters notwendig, für Aufnahmen in vermieteten Bereichen wie Gastronomie, Shops oder Abfertigungsflächen ist die Zustimmung des jeweiligen Betreibers erforderlich, für Aufnahmen im Bahnhof benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung der Deutschen Bahn.
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