Das Befahren der Sicherheitsbereiche am BER erfordert eine fahrzeuggebundene Fahrgenehmigung. Die Fahrgenehmigungen werden ausschließlich für Dienstfahrzeuge, Fahrzeuge mit dienstlicher Nutzung und (in Ausnahmefällen) für Privatfahrzeuge mit schriftlich nachgewiesener dienstlicher Notwendigkeit ausgestellt. Jeder Antrag wird einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Folgende Fahrgenehmigungsarten können beantragt werden:
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der aktuellen Ausweisordnung.
Verlust Ausweis/Fahrgenehmigung
Empfangsbestätigung Tages-/Ersatzdokumente
Um in der aktuellen Corona-Lage lange Wartezeiten und Kontakte zu reduzieren, können Sie uns bis auf weiteres Anträge für Flughafenausweise auch per Post an die unten stehende Adresse zuschicken.
Voraussetzungen sind die Vollständigkeit aller Antragsunterlagen inkl. Angabe aller Kontaktdaten (insb. E-Mail/Telefon) sowie eine bereits vorliegende Firmendatenanmeldung. Firmen, die noch nicht am Flughafen BER angemeldet sind, müssen sich zunächst registrieren, bevor Anträge postalisch eingereicht werden können.
Anträge für Fahrgenehmigungen können unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls postalisch oder per E-Mail an fahrgenehmigungen@berlin-airport.de gesandt werden.
Empfehlung
Aufgrund des Kundenaufkommens im Ausweisdienst empfehlen wir weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske und bitten Sie, Abstand zu anderen Personen zu halten.
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Ausweisdienst
Hugo-Eckener-Allee 7
D-12529 Schönefeld
Seien Sie bitte spätestens 30 Minuten vor der jeweiligen Schließzeit vor Ort, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Die Gültigkeit Ihrer Dauerfahrgenehmigung ist an das Fahrzeug und den Einsatzzeitraum ihres Unternehmens gebunden. Sie ist maximal zwei Jahre gültig. Bei einem Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Firmenwechsel ist ein erneuter Antrag zu stellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden und entsprechende Nachweise bei der Beantragung vorliegen:
Damit das Fahrzeug von Personen Ihres Unternehmens innerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens BER geführt werden darf, ist zudem ein Flughafenausweis für die Zonen R oder B und ein Flughafen- oder Pistenführerschein notwendig. Andernfalls muss das Fahrzeug zwingend gelotst werden.
Bei kurzfristigen Einfahrten in den Sicherheitsbereich können Sie im Rahmen einer Besucheranmeldung eine Tagesfahrgenehmigung beantragen (min. 24 Stunden vorab). Zunächst müssen auf dem Antrag für die Besucheranmeldung bei den Besuchern mit einem Kfz die entsprechenden Häkchen gesetzt werden. Der Erhalt der Tagesdokumente muss durch den Empfänger an der Zugangskontrolle bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug ausschließlich in Begleitung eines Follow Me Services (Flughafensicherheit bzw. avisierendes Unternehmen) die Sicherheitsbereiche des Flughafens befahren darf. Für Inhaber regulärer Flughafenausweise, die aus betrieblichen Gründen eine Tagesfahrgenehmigung benötigen, erfolgt die Beantragung über das Formular "Anmeldung Sonderfahrgenehmigung für Ausweisinhaber“. Jeder Antrag muss durch das antragstellende bzw. bei nicht am Flughafen ansässigen Firmen durch das beauftragende am Flughafen ansässige Unternehmen bestätigt werden. Die Tagesfahrgenehmigung ist bei Verlassen des Flughafensicherheitsbereichs an der Zugangskontrollstelle zurückzugeben.
Inhaber einer Dauerfahrgenehmigung haben die Möglichkeit, bei kurzfristigem Fahrzeugwechsel eine Ersatzfahrgenehmigung zu beantragen. Die Ersatzfahrgenehmigung kann eine Dauerfahrgenehmigung maximal 7 Tage lang ersetzen. Ihre Ausstellung erfolgt direkt an der Zugangskontrollstelle.
Fahrgenehmigungen sind bei Ablauf, Fahrzeug- oder Firmenwechsel, einer Veränderung der zu befahrenden Areale oder bei Wegfall der personenbezogenen Begründung für die Notwendigkeit umgehend an den Ausweisdienst zurückzugeben bzw. ändern zu lassen.
Der Verlust von Fahrgenehmigungen bzw. dem Flughafenausweis ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden. Die Fahrgenehmigung bleibt Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Kontakte bei Verlust der Fahrgenehmigung:
Ausweisdienst BER 030 6091 77500
Leitstelle Flughafensicherheit BER 030 6091 10200
Bitte reichen nach der Sperrung der Fahrgenehmigung zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein. Nach der schriftlichen Verlustmeldung ist ein neuer Antrag für eine Fahrgenehmigung notwendig.
Die Beantragung von Fahrgenehmigungen sowie Tagesdokumenten ist entgeltpflichtig. Die Kosten finden Sie in der aktuellen Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen.
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