Das Befahren der Sicherheitsbereiche am BER erfordert eine fahrzeuggebundene Fahrgenehmigung. Die Fahrgenehmigungen werden ausschließlich für Dienstfahrzeuge, Fahrzeuge mit dienstlicher Nutzung und (in Ausnahmefällen) für Privatfahrzeuge mit schriftlich nachgewiesener dienstlicher Notwendigkeit ausgestellt. Jeder Antrag wird einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Folgende Fahrgenehmigungsarten können beantragt werden:
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der aktuellen Ausweisordnung.
Verlust Ausweis/Fahrgenehmigung
Empfangsbestätigung Tages-/Ersatzdokumente
Liebe Kund:innen und Geschäftspartner,
zum 01.05.2024 haben wir unsere Abläufe im Ausweisdienst angepasst. Zur Antragstellung und Abholung von Ausweisdokumenten bitten wir Sie, immer einen Termin zu buchen. Hierzu steht Ihnen unser Terminbuchungstool zur Verfügung. Die Buchung kann unkompliziert über unsere Website mittels PC oder anderer Mobile Devices erfolgen. Gern unterstützen wir auch über unsere Hotline und vor Ort im Wartebereich des Ausweisdienstes bei Fragestellungen zur Online-Terminbuchung.
Bitte achten Sie bei der Buchung unbedingt darauf, dass Sie die richtige Leistung auswählen, da fest definierte Zeiten für die einzelnen Serviceleistungen im System hinterlegt sind. Buchen Sie beispielsweise die Abholung eines Ausweises, statt die Beantragung eines Flughafenausweises, führt dies zu Terminkollisionen mit anderen Kund:innen und Ihr Termin müsste dann storniert und neu gebucht werden.
Sollte Ihr Ausweis defekt sein und Sie schnell wieder in den Dienst zurückmüssen, helfen wir gern auch kurzfristig ohne Termin. Zudem unterstützen wir auch alle anderen Kund:innen ohne Termin bei einer zeitnahen Terminfindung und -buchung.
Für die Rückgabe von Ausweisdokumenten benötigen Sie keinen Termin, diese können Sie entweder direkt beim Empfang im Wartebereich abgeben oder postalisch an uns zurücksenden.
Bitte verwenden Sie hierzu nachfolgende Anschrift:
FBB GmbH
Ausweisdienst
12521 Berlin
Vielen Dank.
Ihr Ausweisdienst
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Ausweisdienst
Hugo-Eckener-Allee 7
D-12529 Schönefeld
Die Gültigkeit Ihrer Dauerfahrgenehmigung ist an das Fahrzeug und den Einsatzzeitraum ihres Unternehmens gebunden. Sie ist maximal zwei Jahre gültig. Bei einem Fahrzeug-, Kennzeichen- oder Firmenwechsel ist ein erneuter Antrag zu stellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden und entsprechende Nachweise bei der Beantragung vorliegen:
Damit das Fahrzeug von Personen Ihres Unternehmens innerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens BER geführt werden darf, ist zudem ein Flughafenausweis für die Zonen R oder B und ein Flughafen- oder Pistenführerschein notwendig. Andernfalls muss das Fahrzeug zwingend gelotst werden.
Bei kurzfristigen Einfahrten in den Sicherheitsbereich können Sie im Rahmen einer Besucheranmeldung eine Tagesfahrgenehmigung beantragen (min. 24 Stunden vorab). Zunächst müssen auf dem Antrag für die Besucheranmeldung bei den Besuchern mit einem Kfz die entsprechenden Häkchen gesetzt werden. Der Erhalt der Tagesdokumente muss durch den Empfänger an der Zugangskontrolle bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug ausschließlich in Begleitung eines Follow Me Services (Flughafensicherheit bzw. avisierendes Unternehmen) die Sicherheitsbereiche des Flughafens befahren darf. Für Inhaber regulärer Flughafenausweise, die aus betrieblichen Gründen eine Tagesfahrgenehmigung benötigen, erfolgt die Beantragung über das Formular "Anmeldung Sonderfahrgenehmigung für Ausweisinhaber“. Jeder Antrag muss durch das antragstellende bzw. bei nicht am Flughafen ansässigen Firmen durch das beauftragende am Flughafen ansässige Unternehmen bestätigt werden. Die Tagesfahrgenehmigung ist bei Verlassen des Flughafensicherheitsbereichs an der Zugangskontrollstelle zurückzugeben.
Inhaber einer Dauerfahrgenehmigung haben die Möglichkeit, bei kurzfristigem Fahrzeugwechsel eine Ersatzfahrgenehmigung zu beantragen. Die Ersatzfahrgenehmigung kann eine Dauerfahrgenehmigung maximal 7 Tage lang ersetzen. Ihre Ausstellung erfolgt direkt an der Zugangskontrollstelle.
Fahrgenehmigungen sind bei Ablauf, Fahrzeug- oder Firmenwechsel, einer Veränderung der zu befahrenden Areale oder bei Wegfall der personenbezogenen Begründung für die Notwendigkeit umgehend an den Ausweisdienst zurückzugeben bzw. ändern zu lassen.
Der Verlust von Fahrgenehmigungen bzw. dem Flughafenausweis ist unverzüglich dem Ausweisdienst bzw. der Leitstelle Flughafensicherheit zu melden. Die Fahrgenehmigung bleibt Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Kontakte bei Verlust der Fahrgenehmigung:
Ausweisdienst BER 030 6091 77500
Leitstelle Flughafensicherheit BER 030 6091 10200
Bitte reichen nach der Sperrung der Fahrgenehmigung zudem das bereitgestellte Formular für eine Verlustmeldung ein. Nach der schriftlichen Verlustmeldung ist ein neuer Antrag für eine Fahrgenehmigung notwendig.
Die Beantragung von Fahrgenehmigungen sowie Tagesdokumenten ist entgeltpflichtig. Die Kosten finden Sie in der aktuellen Entgeltordnung Entgelte für sonstige Leistungen.