Hier finden Sie das Flugplatzhandbuch für den Flughafen Berlin Brandenburg gemäß VO (EU) 2018/1139 und VO (EU) 139/2014. Die hier veröffentlichen Kapitel des Flugplatzhandbuchs enthalten allgemeine und für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen.
Kapitel A.1: Erklärung des verantwortlichen Betriebsleiters
Kapitel A.2: Benutzungshinweise
Kapitel A.3: Übersicht gültiger Seiten
Kapitel A.6: Abkürzungen und Begriffsbestimmungen
Kapitel A.8: Allgemeine Nutzungsbedinungen (Flughafenbenutzungsordnung)
Weitere Kapitel mit gesonderten Bestimmungen für Geschäftspartner sind nach Anmeldung im Extranet der Flughafengesellschaft verfügbar.
Die Terminalordnung ist ein ergänzendes Dokument zur Flughafenbenutzungsordnung und somit verbindliche Handlungsgrundlage für die Flughafennutzer. Die Terminalordnung richtet sich an alle Besucher, Nutzer und Mieter im Terminal des Flughafens. Sie gilt in allen Räumen und auf allen Flächen des Terminals sowie auf den terminalseitigen Vorfahrten auf den Ebenen 1 und 0. Sie ist zu unterscheiden von der Hausordnung, die im Wesentlichen die Mietsache zum Gegenstand hat.
Was tun, wenn es am Flughafen brennt? Nicht jedem ist klar, wie er sich bei Bränden verhalten soll. Die Brandschutzordnung enthält einerseits Maßnahmen und Regeln zur Brandverhütung. Anderseits gibt es Vorschriften und Hinweise zum Verhalten bei Bränden, Unfällen und anderen Notfällen sowie Maßnahmen zu Brandbekämpfung. Die betriebliche Brandschutzordnung wird von der Feuerwehr erstellt und stetig fortgeschrieben.
Am Flughafen Berlin Brandenburg gibt es Bereiche mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Je nachdem, wo die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter am Flughafen tätig ist, wird der entsprechende Ausweis zugeteilt. Die Ausweisordnung enthält die genauen Bestimmungen zum berechtigten Betreten und Befahren des Flughafengeländes. Die Ausweisordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich.
Die Schlüsselordnung regelt den Umgang mit Schlüsseln und Schließberechtigungen (Schließkarten und Zutrittsberechtigungen auf dem Flughafenausweis) für alle in der Verwaltung der FBB befindlichen Gebäude.