Lichtreflexe des Leuchtstabs beim Einwinken eines Flugzeugs
Lichtreflexe des Leuchtstabs beim Einwinken eines Flugzeugs

Über Geld spricht
man doch...

VTV 01.05.2023

Wie Du die Tabelle liest:

Die Vergütungstabelle ist in Vergütungsgruppen (VGR 1-12 in den Spalten) und Erfahrungsstufen (Stufen 1-9 in den Zeilen) aufgeteilt. Um zu bestimmen, für welche Stelle es welches Gehalt gibt, gehen wir in zwei Schritten vor. Zuerst erfolgt die Zuordnung zu einer Vergütungsgruppe und dann die Festlegung der anzuwendenden Erfahrungsstufe.

  1. Zuordnung zu einer Vergütungsgruppe (VGR)

Die Kriterien für die Zuordnung eines Jobs zu einer VGR sind in unserem Vergütungsrahmentarifvertrag geregelt. Hier spielen z.B. Qualifikationen wie Berufsausbildung oder Studium eine Rolle, die Voraussetzung für die Erledigung des Jobs sind. Ihr findet diese Information gleich oben in der Stellenausschreibung. 

  1. Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe

Für jede Stufe ist festgelegt, wie viel Berufserfahrung für ihre Anwendung zwingend notwendig ist. Dabei geht es jedoch nicht darum, wie viel Jahre Berufserfahrung jemand insgesamt mitbringt. Entscheidend ist, welche Berufserfahrung für die Ausübung des konkreten Jobs unbedingt erforderlich ist und somit für die Eingruppierung relevant bewertet wird. Es kann also nur solche zählen, welche auch tatsächlich in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet erworben wurde. Im Laufe der Beschäftigung erfolgt der Stufenaufstieg dann automatisch mit den Jahren.

Als Beispiel:

Du bewirbst Dich als Referent Recruiting und bringst sechs Jahre Erfahrung als Recruiter und 4 Jahre als Personalsachbearbeiter mit. In der Ausschreibung ist die VGR 10 angegeben. Aufgrund Deiner Berufserfahrung käme die Stufe 4 zur Anwendung – nämlich „nur“ Deine Erfahrung im Recruiting. Das richtige „Kästchen“ in der Tabelle wäre die Spalte „VGR 10“ und die Zeile „Stufe 4“