Lichtreflexe des Leuchtstabs beim Einwinken eines Flugzeugs
Lichtreflexe des Leuchtstabs beim Einwinken eines Flugzeugs

Besonderheiten am
Flughafen

Zuverlässigkeitsüberprüfung ist Pflicht

Der Flughafen gehört als „kritische Infrastruktur“ zu den besonders schutzwürdigen Orten. Daher wird für jeden Mitarbeiter, der am Flughafen tätig ist, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durchgeführt. Der Antrag auf die ZÜP wird im Rahmen der Anstellung durch den Arbeitgeber am Flughafen bei der Luftsicherheitsbehörde (LUBB) eingeleitet. Diese prüft dann die vergangenen zehn Jahre rückwirkend auf Straftaten, Anzeigen oder vergleichbare Vorkommnisse, die gegen die Erteilung der Zuverlässigkeitseignung sprechen. Es werden ebenfalls die Wohnsitze geprüft. Befanden sich diese im Ausland, so ist ggf. ein Straffreiheitsnachweis aus dem jeweiligen Land (der Botschaft) einzuholen. Da bei diesem Prozess durch die LUBB mehrere Behörden abgefragt werden, dauert die Prüfung je nach Aufwand und Besetzung der jeweiligen Ämter ca. sechs bis zehn Wochen.

Wenn das Anstellungsverhältnis dann begonnen wurde, wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Ohne positive Zuverlässigkeitsüberprüfung ist die Arbeit am Flughafen nicht (mehr) möglich, und der Arbeitsvertrag muss beendet werden.

Weitere Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung findest Du hier