Lichter vor BER-Tower
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Verantwortung in Lieferketten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2024 erweitert sich der Anwendungsbereich des Gesetzes und gilt dann auch für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowie die mit ihr nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („FBB-Gruppe“).

Menschenrechtsstrategie

Die FBB-Gruppe ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt bewusst und bekennt sich zu international anerkannten Menschenrechts- und Umweltstandards. Dazu zählen insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konventionen der Vereinten Nationen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte und der Belange der Umwelt sind integraler Bestandteil der unternehmerischen Führung und Entscheidungsfindung. In diesem Zusammenhang formulieren wir in unserer Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie die Anforderungen, die wir an unsere Mitarbeitenden, Lieferanten und Dienstleister stellen.

Den vollständigen Text der Grundsatzerklärung finden Sie hier

Beschwerdeverfahren

Das Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, allen Personen die Möglichkeit zu geben, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verpflichtungen hinzuweisen. Zu diesem Zweck stellt die FBB-Gruppe im Rahmen ihres allgemeinen elektronischen Hinweisgebersystems einen Meldekanal zur Verfügung. Auch die Ombudsstelle der FBB-Gruppe steht den hinweisgebenden Personen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Das Verfahren ist in der Beschwerdeordnung geregelt. Einzelheiten können hier eingesehen werden.