Dass am Flughafen bei über 25 Millionen Reisenden pro Jahr Abfall entsteht, ist offensichtlich. Abfälle fallen darüber hinaus auch bei Bauarbeiten am Flughafen sowie in technischen Anlagen und nicht zuletzt in den Büros und Werkstätten der Flughafengesellschaft (FBB) an.
Im Rahmen der Entsorgung wird gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zwischen gefährlichen Abfällen (z. B. alte Leuchtstofflampen oder Bauabfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen) sowie nicht gefährlichen Abfällen (z. B. Siedlungsabfall oder Straßenkehricht) unterschieden. Die Entsorgung erfolgt entsprechend der Nachweisverordnung (NachwV).
Bei den Abfallmengen gibt es von Jahr zu Jahr große Unterschiede, da vor allem unregelmäßige Posten wie Bauarbeiten oder Sanierungen enorm zu Buche schlagen. Dies lässt sich auch bei einer Gegenüberstellung der vergangenen Jahre beobachten.