Um einheitliche und klare Grundlagen für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung zu schaffen, hat die FBB gemeinsam mit der Sprengnetter Immobilienbewertung einen entsprechenden Leitfaden erarbeitet. Um hier größtmögliche Transparenz zu schaffen, wurden die Inhalte den Genehmigungsbehörden, den Gutachterausschüssen und dem Dialogforum Airport Berlin Brandenburg vorgestellt.
Im Leitfaden werden die speziellen Regeln und besonderen Vorgaben für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung beschrieben. Diese Vorgaben und Regeln ergeben sich aus den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Mit dem Leitfaden soll sichergestellt werden, dass alle Sachverständigen methodisch möglichst einheitlich vorgehen und somit die Verfahren und Ergebnisse nachvollziehbar und vergleichbar sind.
Leitfaden schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung
Für zahlreiche Objekte ist nicht auszuschließen, dass die Kosten für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes betragen. Da die Eigentümer dann Anspruch auf eine reine Entschädigungszahlung hätten, ist in diesen Fällen eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung und Gegenüberstellung der Kosten notwendig.
Für die Erstellung der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlungen hat die FBB die Sprengnetter Immobilienbewertung vertraglich gebunden. Sprengnetter wird sich daher bei den Eigentümern melden, um einen Termin für die notwendige Objektbegehung zu vereinbaren. Es gibt auch die Möglichkeit einen eigenen Verkehrswertermittler zu beauftragen. Dieser muss jedoch, wie auch Sprengnetter, nach den Vorgaben des Leitfadens arbeiten. Über die damit verbundenen Rahmenbedingungen informiert die FBB die Eigentümer schriftlich.
Sobald die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung vorliegt, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen nicht mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. In diesem Falle erstattet die FBB die Kosten für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Die Eigentümer erhalten also eine individuelle Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung und können auf dieser Grundlage eine Baufirma ihrer Wahl mit der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen beauftragen.
Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. In diesem Falle erhalten die Eigentümer eine Entschädigung in Höhe eben jener 30 Prozent. Die Eigentümer erhalten eine Anspruchsermittlung Entschädigung und können über das Geld frei verfügen. Die FBB empfiehlt jedoch, das ausgezahlte Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zu nutzen.