Die Möglichkeiten beim Schallschutz entwickeln sich stetig weiter. Im Schallschutzprogramm BER kommen üblicherweise Lüfter, Fenster und Dachdämmungen zum Einsatz, die von verschiedenen Baufirmen eingebaut werden. Verschiedene Module zeigen pragmatische Ansätze zur Umsetzung von Schallschutz auf.
Nach einer Bestandsaufnahme ermittelt ein von der Flughafengesellschaft (FBB) beauftragtes Ingenieurbüro, welche Schallschutzmaßnahmen am jeweiligen Objekt erforderlich sind. Das Ergebnis erhalten die Eigentümer mit einer Anspruchsermittlung von der FBB. Zu den möglichen Schallschutzvorrichtungen gehören vor allem Dämmungen an Wänden, Dächern, Decken sowie Lüfter und Schallschutzfenster. Dabei wird auch die DIN 1946-6 zur Lüftung von Wohnungen berücksichtigt.
Die Lüfter können die Räume zudem automatisch Be- und Entlüften und verfügen über eine Wärmerückgewinnung.
Im Rahmen des Schallschutzprogramms BER kommen unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz. Einen Überblick über alle Maßnahmen finden sich in den verschiedenen Rahmenleistungsverzeichnissen (RLV), die regelmäßig aktualisiert werden. Diese Aktualisierung stellt sicher, dass die Schallschutzmaßnahmen zum Zeitpunkt des Versands der Anspruchsermittlung sowie über einen angemessenen Zeitraum hinaus über gutachterlich bestätigte und marktübliche Preise verfügen.
Baubeschreibung zum Rahmenleistungsverzeichnis 2015
Los 1 - Raumlufttechnik und Schalldämmlüfter
Eigentümer können selbst entscheiden, welche Baufirma die Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude umsetzt. Eine Orientierung bei der Suche nach einer fachkundigen Baufirma bietet die Schallschutzliste der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (ABSt). Dort finden sich zahlreiche Baufirmen, die Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Eigentümer sind an diese Liste aber nicht gebunden und können auch andere Baufirmen beauftragen.
Die Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet sind aufgrund des hohen Schutzziels oftmals sehr umfangreich und können starke Eingriffe in die Bausubstanz nach sich ziehen. In der Praxis möchten viele Eigentümer dies jedoch vermeiden und wünschen sich stattdessen flexiblere Möglichkeiten bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Die FBB bietet dafür verschiedene Module an.
Um Schallschutz umzusetzen, sind oft umfangreiche Baumaßnahmen notwendig, die hohe Kosten nach sich ziehen. Da die Eigentümer die Baumaßnahmen beauftragen, erhalten sie auch die Rechnung der Baufirma und sind somit in der Zahlungspflicht. Die Rechnung der Baufirma wird bei der FBB eingereicht, die die erstattungsfähigen Kosten prüft und an den Eigentümer zahlt. Im Regelfall müssen die Eigentümer aufgrund der kurzen Zahlungsläufe der FBB nicht in Vorleistung gegenüber der Baufirma gehen. Wer dennoch ausschließen möchte, selbst in Vorleistung gehen zu müssen, kann mit seiner Baufirma eine Abtretungsvereinbarung schließen. Die FBB zahlt den Erstattungsbetrag in diesem Fall an die Baufirma anstelle des Eigentümers; zugleich wird der Eigentümer in Höhe des erstatteten Betrages von der Zahlungspflicht gegenüber der Baufirma befreit.
Eigentümer sollten dabei beachten, dass die FBB auch bei einer Abtretungsvereinbarung nur die in der Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung (ASE-B) als maximal erstattungsfähig ausgewiesenen Kosten für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen erstattet. Dazu gehören solche Schallschutzmaßnahmen, die in der ASE-B aufgeführt sind oder explizit durch die FBB in einem Nachtrag freigegeben werden. Insbesondere Zusatzkosten durch Aufträge der Baufirma an Dritte oder durch konjunkturbedingte Preissteigerungen, die dadurch entstehen, dass die Schallschutzmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden, erstattet die FBB nicht. Um zu vermeiden, selbst Kosten für die bauliche Umsetzung tragen zu müssen, sollten Eigentümer daher auch im Falle der Abtretung darauf achten, nur die Schallschutzmaßnahmen zu beauftragen, die explizit in der ASE-B stehen oder durch die FBB in einem Nachtrag freigegeben werden.
Eigentümer, die das Modul Finanzierung nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.
Aufgrund des hohen Schutzniveaus sind oftmals umfangreiche Baumaßnahmen und somit weitreichende Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses notwendig. Um die Eingriffe möglichst gering zu gestalten, haben Eigentümer die Möglichkeit, die Maßnahmen Schritt für Schritt, also ein Gewerk nach dem anderen, umsetzen zu lassen.
Um aufgrund steigender Handwerkerkosten entstehende Mehrkosten zu verhindern, sollten die Maßnahmen jedoch zügig nacheinander und nach Erhalt der Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch die Eigentümer beauftragt werden. Mehrkosten, die nur entstanden sind, weil mit den Baumaßnahmen nicht zeitnah nach Erhalt der ASE-B begonnen wurde, werden von der FBB nicht erstattet.
Anwohner, die das Modul Schritt für Schritt nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.
Im Schallschutzprogramm BER besteht für Räume ein Anspruch auf Schallschutz, die als Wohn- und Schlafräume genutzt werden und die den für Aufenthaltsräume rechtlich vorgegebenen Mindestraumhöhen und Belichtungen entsprechen. Die FBB ist sich aber bewusst, dass von einigen Eigentümern auch in Räumen Schallschutz gewünscht wird, die nicht diesen Vorgaben entsprechen. Dafür gibt es das Modul Niedrige Raumhöhe.
Für Räume, bei denen die Raumhöhe oder Belichtung nicht der anzuwendenden oder einer in der Vergangenheit gültigen Bauordnung entspricht, erhalten die Anwohner auf Antrag Schallschutz, der dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes entspricht.
Anwohner, die das Modul Niedrige Raumhöhe nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte direkt mit der FBB.
In vielen Gebäuden ist das hohe Schutzniveau allein durch den Einbau von Schallschutzfenstern nicht zu erreichen. Dann sind zusätzlich zu den Fenstern auch Wanddämmungen erforderlich. Vorgesehen sind dafür standardmäßig zertifizierte Innenwanddämmungen, welche die vorgegebenen Schalldämmmaße pauschal erfüllen. Eigentümer, die eine Wandinnendämmung ablehnen, können das Modul Dämmung wählen, welches sich speziell auf die Nutzung von Wandaußendämmungen bezieht. Sie verständigen sich dabei mit einer Baufirma auf eine Dämmung von außen und legen der FBB entsprechende Nachweise vor, dass das Schutzniveau durch diese Außendämmung eingehalten wird. Die FBB beteiligt sich dann an den Kosten bis zu dem Betrag, der für die Wandinnendämmung vorgesehen war.
Eigentümer, die das Modul Wanddämmung nutzen möchten, besprechen die Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.
Zahlreiche Eigentümer, die bereits Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage einer früheren Kostenerstattungsvereinbarung haben einbauen lassen, sind damit zufrieden und möchten in den bereits schallgeschützten Räumen keine weiteren Maßnahmen auf Grundlage der neuen Anspruchsermittlung mehr umsetzen. Die FBB bietet für diesen Fall das Modul Differenzzahlung an. Dabei erklären die Eigentümer schriftlich, dass ihnen die eingebauten Schallschutzmaßnahmen ausreichen und sie in diesen Räumen daher auf weitere Schallschutzmaßnahmen verzichten. Die FBB zahlt dann die Differenz zwischen der Anspruchsermittlung und der Kostenerstattungsvereinbarung aus. Wenn in der Anspruchsermittlung Räume geschützt werden müssen, die in der Kostenerstattungsvereinbarung nicht enthalten waren, kann das Modul Differenzzahlung nicht genutzt werden.
Eigentümer, die das Modul Differenzzahlung nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte direkt mit der FBB.
Aufgrund des hohen Schutzniveaus kann der vorgeschriebene Schallschutz zum Teil nur durch schwere und unhandliche Kastendoppelfenster erreicht werden. Eigentümer, die diese Fenster ablehnen, können stattdessen einfache Schallschutzfenster erhalten, die einen sehr guten Schallschutz bieten, der über dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes liegt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Fenster ggf. nicht das hohe für den Tagschutz am BER erforderliche Niveau erreichen.
Eigentümer, die das Modul Kastendoppelfenster nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrem Ingenieurbüro.