Möglich macht das eine Änderung des Postgesetzes, welche die maximal zulässigen Brieflaufzeiten etwas verlängert. Bisher war die Post verpflichtet, mindestens 80 Prozent aller Briefe bereits am nächsten Werktag zuzustellen. Dies war bei Briefen, die z. B. aus Freiburg nach Usedom verschickt wurden, nur mithilfe des Postfliegers möglich. Die Neuregelung des Postgesetzes ermöglicht nun den Verzicht auf die nächtlichen innerdeutschen Postflüge.
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