Sportgeräte auf Rasen @ Naypong Studio/stock.adobe.com
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Sponsoring & Spenden

der Flughafengesellschaft

Veröffentlicht: 11. November 2024, 12:00 Uhr

Wichtige Hinweise und Stichtage für das Förderjahr 2025

Im Rahmen der Umlandarbeit unterstützt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH seit Jahren aktiv Vereine, Schulen, Kitas, soziale Projekte und Kulturveranstaltungen im regionalen Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Ein Bestandteil des regionalen Engagements ist die finanzielle Unterstützung von Projekten und Organisationen in Form eines Sponsorings oder einer Spende. Potenzielle Sponsoringnehmer und Spendenempfänger müssen bei der Flughafengesellschaft einen schriftlichen Antrag auf Unterstützung stellen und das zu fördernde Projekt oder Vorhaben darlegen. Für die Übermittlung der Anträge gab es bislang pro Kalenderjahr einen festen Stichtag.

Für das Jahr 2025 gibt es erstmalig zwei Stichtage, bis zu denen Anträge auf Unterstützung eingereicht werden können:

  • 31. Dezember 2024
  • 30. Juni 2025

Bis zu den genannten Terminen kann jeweils Unterstützung für Projekte oder Vorhaben beantragt werden, die im darauffolgenden Halbjahr umgesetzt werden sollen.

Beispiele:
Ein Förderverein einer Kita möchte im März 2025 neue Spielgeräte für die Kita beschaffen und benötigt hierfür finanzielle Unterstützung. Der Antrag muss in dem Fall bis spätestens 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Ein Sportverein plant für die Jugendmannschaft ein Trainingslager in den Herbstferien 2025 und benötigt hierfür finanzielle Unterstützung. Der Antrag muss in dem Fall bis spätestens 30. Juni 2025 gestellt werden.

Es gilt weiterhin, dass pro Kalenderjahr in der Regel maximal ein Projekt oder Vorhaben pro antragstellender Institution unterstützt wird.

Um im Auswahlprozess berücksichtigt zu werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Anträge sind schriftlich und fristgerecht einzureichen. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antragsformular und senden dieses vollständig ausgefüllt per E-Mail an umlandarbeit@berlin-airport.de
  • Achten Sie bitte auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen (z.B. aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit) und auf die Erfüllung etwaiger Pflichten aus vorangegangenen Förderperioden (z.B. Übermittlung von Spendenbescheinigungen oder Nachweisen für die Erbringung von Sponsoringleistungen aus bestehenden oder abgelaufenen Vertragsverhältnissen).
  • Bei der Prüfung Ihres Antrages achten wir auf die Erfüllung unserer Auswahlkriterien. Diese finden Sie hier.

 

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