Wiese vor Terminal 1
Wiese vor Terminal 1

Kerosin

Ablassen von Kerosin
ist absolute Ausnahme

Kaum ein Gerücht hält sich im Zusammenhang mit dem Luftverkehr so hartnäckig wie das des häufigen oder gar regulären Kerosinablassens vor der Landung. Das ist jedoch ein Missverständnis, dessen Ursache darin liegt, das während des Landeanflugs vor allem bei feuchtem Wetter hinter den Tragflächen deutliche sichtbare Verwirbelungen von Dunstwasser zu sehen sind.

BDL: Warum wird in seltenen Fällen Kerosin abgelassen

UBA: Treibstoffschnellablass aus Luftfahrzeugen

Landendes Flugzeug

 

Warum kann das Ablassen von Kerosin notwendig sein?

Nur wenige Langstreckenflugzeuge verfügen überhaupt über die technische Vorkehrung, Kerosin während des Fluges abzulassen. Zu diesen Flugzeugen zählen beispielsweise der Airbus A340 und A380 sowie die Boeing 747, 767 und 777. Bei diesen liegt das maximal zulässige Startgewicht deutlich über dem maximal zulässigen Landegewicht. Bei einem regulären Langstreckenflug verbrauchen die Flugzeuge viel Kerosin und verlieren dadurch so viel Gewicht, dass eine sichere Landung problemlos möglich ist. Im Falle einer Luftnotlage, welche eine umgehende Landung erforderlich macht, hat die Pilotin oder der Pilot die Möglichkeit, das Gewicht des Flugzeugs durch Kerosinschnellablass zu verringern und somit das zulässige Landegewicht zu erreichen. Dabei handelt es sich allerdings um eine absolute Ausnahmesituation, bei der alleinig die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung Vorrang hat.
 

Wie wird Kerosin abgelassen?

Die Entscheidung Kerosin abzulassen liegt allein bei der Cockpitbesatzung und letztlich bei der verantwortlichen Pilotin oder dem Piloten. Die Deutsche Flugsicherung wird darüber informiert und die Fluglotsin oder der Fluglotse weist einen geeigneten Luftraum mit möglichst geringem Verkehrsaufkommen über nicht oder dünn besiedeltem Gebiet zu. Der Treibstoffschnellablass erfolgt in der Regel zwischen 4.000 und 8.000 Metern Höhe, mindestens jedoch oberhalb von 1.800 Metern. Die Fluggeschwindigkeit liegt bei mindestens 500 km/h. Im entsprechenden Luftraum findet im Zeitraum des Ablassvorgangs als auch für eine gewisse Zeit danach kein Flugverkehr statt.
 

Meldepflichtiges Ereignis!

Das Ablassen von Kerosin ist meldepflichtig und wird in einer nationalen Datenbank gespeichert. Der Kerosinschnellablass wird dabei von der entsprechenden Airline gegenüber der ihr zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet; für deutsche Airlines ist diese das Luftfahrtbundesamt (LBA). Eine Meldung wird aber auch von Seiten der Deutschen Flugsicherung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gegeben. Dieses meldet wiederum zurück an das LBA, so dass eine Erfassung sämtlicher Kerosinschnellablässe im deutschen Luftraum gewährleistet ist. Informationen zu den Ereignissen der letzten Jahre stellt das Luftfahrt Bundesamt zur Verfügung.

LBA: Kerosinschnellablässe der letzten Jahre