Schutz vor Fluglärm
Geänderte Entgeltordnung für den BER genehmigt
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) beantragte Änderung der Flughafenentgelte für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg genehmigt. Der Bescheid wurde heute an die FBB übergeben. Die aktualisierte Entgeltordnung soll ab dem 1. September 2022 gelten.
Die Änderung der Entgeltordnung betrifft die Regelungen zum lärmbezogenen Start- und Landeentgelt. Das lärmbezogene Entgelt wird für Luftfahrzeuge ab einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg erhoben. Bisher wurden die Flugzeuge dafür anhand ihres Typs in unterschiedliche Lärmklassen eingeteilt. Das Lärmentgelt wurde pauschal berechnet. Künftig wird diese Vorgehensweise durch eine einzelfallbezogene Berechnung der Lärmentgelte ersetzt. Diese bemisst sich nach dem tatsächlich bei jedem einzelnen Start und jeder einzelnen Landung gemessenen Lärmpegel.
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung:
„Mit dieser Regelung soll ein stärkerer Anreiz für den Einsatz leiserer Flugzeuge sowie eines leiseren Gebrauchs der Flugzeuge geschaffen werden. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung eines effektiven Lärmschutzes für die in der Nähe des Flughafens wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Denn: Airlines, deren Maschinen leiser fliegen, müssen weniger bezahlen als diejenigen, die ihren Flugverkehr mit besonders lauten Flugzeugen betreiben – und dies nicht pauschal, sondern anhand jedes einzelnen Fluges.“
Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Wir freuen uns, dass dieses von uns entwickelte System zur differenzierten Berechnung der Lärmentgelte jetzt genehmigt ist. Die neue Methodik schafft einen finanziellen Anreiz für die Airlines, so leise wie möglich zu fliegen. Dies bezieht sich nicht nur auf den Einsatz der Maschinen, sondern auch auf die Nutzung entsprechender Flugverfahren zur Minderung des Lärms. Das Ergebnis kommt vor allem unseren Nachbarn zu Gute: Die neue Regelung trägt zu einer Reduzierung des Lärms für alle Anwohner bei.“
Hintergrund:
Für jeden Start und für jede Landung müssen Fluggesellschaften Entgelte an den jeweiligen Flughafen zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von vielen Faktoren ab – vom Gewicht des eingesetzten Flugzeuges, von der Anzahl der Passagiere, von der Tageszeit und von den Lärmemissionen der Maschine. Für deutsche Flughäfen schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei der Berechnung der Flughafenentgelte eine Lärmkomponente enthalten sein muss. Die Flughafenentgelte, die für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen, sind von den Genehmigungsbehörden der Bundesländer zu genehmigen.
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