Wiese vor Terminal 1
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Allgemeine Infos

Rahmenbedingungen und
aktueller Sachstand

Rechtliche Grundlagen

Der Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld“ vom 13. August 2004 (PFB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für den Flughafen BER und somit auch für das Schallschutzprogramm BER. Aus dem PFB ergeben sich unter anderem rechtliche Vorgaben zu Schallschutzzielen, Maßnahmen und Anspruchsgebieten.

Weiterführende Informationen zum Planfeststellungsbeschluss finden Sie auf der Internetseite der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).

Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004

Schutzgebiete und Schutzziele

Anspruchsgebiete

Das Schallschutz- und Entschädigungsgebiet erstreckt sich über etwa 40 Kilometer Breite von Ludwigsfelde im Westen bis nach Gosen im Osten. Anspruch auf Schallschutz besteht hier auf einer Fläche von etwa 155 km² für rund 26.500 Haushalte. Die verschiedenen Schutzgebiete, relevant sind hier vor allem das Nachtschutzgebiet, das Tagschutzgebiet und das Gebiet der Außenwohnbereichsentschädigung, sind auf der folgenden Karte anhand der verschiedenen Konturen zu erkennen:

Karte Schallschutz- und Entschädigungsgebiete

Prognostizierte Lärmpegel für die Schutzgebiete

Die Ausdehnung der verschiedenen Schutzgebiete wurde errechnet und per Kontur markiert. Darüber wurden für das Tagschutz- und Nachtschutzgebiet Berechnungen durchgeführt, um so zu prognostizieren, welche Fluglärmpegel an welcher Stelle zu erwarten sind.

  • In diesem Gebiet wurde ein Dauerschallpegel von mindestens 60 dB(A) prognostiziert
  • Anspruch auf Schallschutz haben alle zum Wohnen und Arbeiten genutzten Räume (Wohnzimmer, Kinderzimmer und Gästezimmer)
  • Jeweils zwei Karten zeigen die Prognose der Maximal- und Dauerschallpegel für einen aktuellen Flugzeugmix und einen alten Flugzeugmix
  • Die Maximal- und Dauerschallpegel mit altem Flugzeugmix fallen sehr hoch aus, sind aber mit der Realität nicht zu vergleichen, da darin sehr viele alte Langstreckenflugzeuge enthalten sind, die am BER nicht fliegen

Maximalpegel Tagschutz (neuer Mix)

Dauerschallpegel Tagschutz (neuer Mix)

Maximalpegel Tagschutz (alter Mix)

Dauerschallpegel Tagschutz (alter Mix)

  • In diesem Gebiet wurde entweder ein Dauerschallpegel von mindestens 50 dB(A) oder sechs Flüge mit einer Lautstärke von mindestens 70 dB (A) pro Durchschnittsnachts prognostiziert
  • Anspruch auf Schallschutz haben alle zum Schlafen genutzten Räume (Schlafzimmer und Kinderzimmer)
  • Jeweils 4 Karten zeigen die Prognose der Maximal- und Dauerschallpegel für einen aktuellen Flugzeugmix und einen alten Flugzeugmix
  • Wie beim Tagschutz gilt auch hier, dass die mit altem Flugzeugmix prognostizierten Maximal- und Dauerschallpegel deutlich höher ausfallen als in der Realität

Dauerschallpegel Nachtschutz (neuer Mix)

Maximalpegel Nachtschutz (neuer Mix)

Dauerschallpegel Nachtschutz FlugLSV (neuer Mix)

Maximalpegel Nachtschutz FlugLSV (neuer Mix)

Dauerschallpegel Nachtschutz (alter Mix)

Maximalpegel Nachtschutz (alter Mix)

Dauerschallpegel Nachtschutz FlugLSV (alter Mix)

Maximalpegel Nachtschutz FlugLSV (alter Mix)

  • In diesem Gebiet wurde entweder ein Dauerschallpegel von mindestens 62 dB(A) prognostiziert
  • Entschädigt werden Außenwohnbereiche wie Terrassen oder Balkone

  • In diesem Gebiet wurde entweder ein Dauerschallpegel von mindestens 70 dB(A) prognostiziert
  • In diesem Gebiet muss die FBB die Immobilien von Eigentümern abkaufen, wenn diese das wünschen

Schutzziele

Die Schutzziele geben für das Schallschutzprogramm BER vor, welche Anforderungen durch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden müssen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für Tagschutz- und Nachtschutzgebiet . Während im Nachtschutzgebiet Schutzziele gelten, die auch an anderen deutschen Flughäfen üblich sind, gehen die Anforderungen im Tagschutzgebiet deutlich darüber hinaus und stoßen nicht selten an die Grenzen des technisch machbaren.

Im Rauminneren der Wohnräume darf ein Maximalpegel von 55 dB(A) weniger als ein Mal in den 180 verkehrsreichsten Tagen überschritten werden. Rechnerisch ergeben sich daraus weniger als 0,005 Überschreitungen von 55 dB(A) pro Tag.

Im Rauminneren der Schlafräume darf ein Maximalpegel von 55 dB(A) nicht häufiger als 6 Mal pro Durchschnittsnacht überschritten werden. Rechnerisch ergeben sich daraus weniger als 6 Überschreitungen von 55 dB(A) pro Nacht. Ist das nur mit geschlossenen Fenstern möglich, sind geeignete Belüftungseinrichtungen nötig.

Ortslagen

Verschiedene Ortslagen liegen komplett oder zum Teil im Schutz- und Entschädigungsgebiet des Flughafens BER. Zu diesen Ortslagen gehören:

  • Berlin-Bohnsdorf
  • Berlin-Müggelheim
  • Berlin-Rahnsdorf
  • Blankenfelde-Mahlow
  • Dahlewitz
  • Diedersdorf
  • Eichwalde
  • Genshagen
  • Glasow
  • Gosen
  • Jühnsdorf
  • Karlshof
  • Karolinenhof
  • Kiekebusch
  • Ludwigsfelde
  • Rotberg
  • Schmöckwitz
  • Schulzendorf
  • Selchow
  • Siedlung Hubertus
  • Siedlung Waltersdorf
  • Waltersdorf
  • Waßmannsdorf

Monatsberichte zeigen den aktuellen Sachstand

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Schutz besonderer Einrichtungen

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) setzt Schallschutzmaßnahmen in besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Altenheimen um.

So hat die FBB in der Humboldt-Grundschule in Eichwalde Schallschutzfenster mit speziellen Lüftern für knapp 500.000 Euro eingebaut. Ein weiteres Beispiel ist die Ingeborg-Feustel-Grundschule in Blankenfelde. Hier wurden Fenster erneuert und 24 Räume mit einer Lüftung ausgestattet. Die Kosten in Höhe von etwa 350.000 Euro wurden vollständig von der FBB getragen.

Insgesamt wurden für bereits 49 besondere Einrichtungen Anträge auf Schallschutz gestellt. In 45 Einrichtungen sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, in vier Einrichtungen muss noch gearbeitet werden. Rund 20 Millionen Euro hat die FBB bereits in den Schutz besonderer Einrichtungen investiert.

Mehrere Schulkinder mit Rucksäcken vor einem zweistöckigen Gebäude