Der Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld“ vom 13. August 2004 (PFB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für den Flughafen BER und somit auch für das Schallschutzprogramm BER. Aus dem PFB ergeben sich unter anderem rechtliche Vorgaben zu Schallschutzzielen, Maßnahmen und Anspruchsgebieten.
Weiterführende Informationen zum Planfeststellungsbeschluss finden Sie auf der Internetseite der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).
Die Ausdehnung der verschiedenen Schutzgebiete wurde errechnet und per Kontur markiert. Darüber wurden für das Tagschutz- und Nachtschutzgebiet Berechnungen durchgeführt, um so zu prognostizieren, welche Fluglärmpegel an welcher Stelle zu erwarten sind.
Maximalpegel Tagschutz (neuer Mix)
Dauerschallpegel Tagschutz (neuer Mix)
Dauerschallpegel Nachtschutz (neuer Mix)
Maximalpegel Nachtschutz (neuer Mix)
Dauerschallpegel Nachtschutz FlugLSV (neuer Mix)
Maximalpegel Nachtschutz FlugLSV (neuer Mix)
Dauerschallpegel Nachtschutz (alter Mix)
Maximalpegel Nachtschutz (alter Mix)
Die Schutzziele geben für das Schallschutzprogramm BER vor, welche Anforderungen durch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden müssen. Dabei gelten unterschiedliche Vorgaben für Tagschutz- und Nachtschutzgebiet . Während im Nachtschutzgebiet Schutzziele gelten, die auch an anderen deutschen Flughäfen üblich sind, gehen die Anforderungen im Tagschutzgebiet deutlich darüber hinaus und stoßen nicht selten an die Grenzen des technisch machbaren.
Im Rauminneren der Wohnräume darf ein Maximalpegel von 55 dB(A) weniger als ein Mal in den 180 verkehrsreichsten Tagen überschritten werden. Rechnerisch ergeben sich daraus weniger als 0,005 Überschreitungen von 55 dB(A) pro Tag.
Im Rauminneren der Schlafräume darf ein Maximalpegel von 55 dB(A) nicht häufiger als 6 Mal pro Durchschnittsnacht überschritten werden. Rechnerisch ergeben sich daraus weniger als 6 Überschreitungen von 55 dB(A) pro Nacht. Ist das nur mit geschlossenen Fenstern möglich, sind geeignete Belüftungseinrichtungen nötig.
Verschiedene Ortslagen liegen komplett oder zum Teil im Schutz- und Entschädigungsgebiet des Flughafens BER. Zu diesen Ortslagen gehören:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) setzt Schallschutzmaßnahmen in besonders schutzwürdigen Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Altenheimen um.
So hat die FBB in der Humboldt-Grundschule in Eichwalde Schallschutzfenster mit speziellen Lüftern für knapp 500.000 Euro eingebaut. Ein weiteres Beispiel ist die Ingeborg-Feustel-Grundschule in Blankenfelde. Hier wurden Fenster erneuert und 24 Räume mit einer Lüftung ausgestattet. Die Kosten in Höhe von etwa 350.000 Euro wurden vollständig von der FBB getragen.
Insgesamt wurden für bereits 49 besondere Einrichtungen Anträge auf Schallschutz gestellt. In 45 Einrichtungen sind die Baumaßnahmen abgeschlossen, in vier Einrichtungen muss noch gearbeitet werden. Rund 20 Millionen Euro hat die FBB bereits in den Schutz besonderer Einrichtungen investiert.