Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienstleister am Flughafen Berlin Brandenburg für Montag, den 10. März, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen muss der reguläre Flugbetrieb an diesem Tag leider eingestellt werden. Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte werden von den Streiks betroffen sein und können daher nicht stattfinden.
Der Flughafen Berlin Brandenburg empfiehlt betroffenen Fluggästen, sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisveranstalter über die Möglichkeit zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren.
„Wir bedauern den Ausfall der geplanten Flüge am Montag für alle betroffenen Reisegäste. Aufgrund der Arbeitsniederlegungen kann am Montag leider kein regulärer Flugbetrieb am BER stattfinden“, kommentiert Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung, Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.
Partner des Flughafens wie die Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässige Gewerbebetriebe sind durch die Flughafengesellschaft über die Einstellung des Flugbetriebs informiert worden.
Der Flughafen Berlin Brandenburg wird den Flugbetrieb voraussichtlich zum Betriebsstart am Dienstag, den 11. März, wieder regulär und planmäßig aufnehmen.
Über die Stornierung eines Fluges entscheidet immer die jeweilige Fluggesellschaft. Reisegäste sollten sich beim Ausfall eines selbstgebuchten Fluges direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.
Im Fall eines Streiks sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Reisegästen einen Ersatzflug oder eine alternative Transportmöglichkeit anzubieten, auf innerdeutschen Strecken ggf. auch per Bahn oder Bus. Fluggäste können auch vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er trägt auch etwaige Kosten, die durch eine verspätete Anreise entstehen (z.B. Verpflegung und Unterkunft). Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Reisende zudem Anspruch auf eine Preisminderung.
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