Spiegelung Flugzeug auf Glasfassade
Spiegelung Flugzeug auf Glasfassade

Vorgehensweise

Auf dem Weg zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung liegen ein paar Schritte, über die wir Sie informieren möchten.

1. Antragstellung

Der erste Schritt auf dem Weg zur Erstattung der Schallschutzmaßnahmen ist die Antragstellung durch den Eigentümer. Falls Sie noch keinen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, können Sie das jetzt tun. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Schallschutz immer durch den Eigentümer eines Objektes gestellt werden müssen.

Sie können sich das Antragsformular herunterladen.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Zusätzlich teilen wir Ihnen mit, welche Angaben und Unterlagen (u.a. Eigentumsnachweis, Baugenehmigung) für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, brauchen Sie keinen neuen Antrag zu stellen.

2. Bestandsaufnahme und Berechnung

Nach der Antragstellung vereinbart ein von der Flughafengesellschaft beauftragtes Ingenieurbüro mit Ihnen einen Termin für eine bauliche Bestandsaufnahme am Objekt. Auf Grundlage der Bestandsaufnahme berechnet das Ingenieurbüro die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Dabei wird auch die DIN 1946-6 berücksichtigt und der Nachweis zur Lüftung zum Feuchteschutz geführt.

Im Tagschutzgebiet werden die Wohneinheiten aufgrund der hohen Schutzanforderungen noch einmal begutachtet und berechnet. Die dafür notwendigen Bestandsaufnahmen erfolgen zeitlich gestaffelt und in Vergabepaketen. Ein Vergabepaket bezieht sich jeweils auf ein geografisches Gebiet, darin sind also Antragsteller aus gleichen Straßen oder Nachbarschaften zusammengefasst. Außerdem ist für ein Vergabepaket immer nur ein Ingenieurbüro zuständig. So soll sichergestellt sein, dass Sie und Ihre Nachbarn möglichst den gleichen Ansprechpartner haben.

Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung

Die Berechnung des Ingenieurbüros kann ergeben, dass eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung notwendig ist. Denn wenn die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes Ihres Objektes betragen, steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung in dieser Höhe zu.

3. Anspruchsermittlung

Mit Ihrer individuellen Anspruchsermittlung erhalten Sie das Ergebnis der Berechnungen des Ingenieurbüros. Sie können anhand Ihrer Anspruchsermittlung erkennen, ob Sie Schallschutzmaßnahmen beauftragen können oder von uns eine finanzielle Entschädigung erhalten.

3.1 Anspruchsermittlung B

Sie erhalten die Anspruchsermittlung B, wenn Sie Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen haben und der Schallschutz an Ihrem Gebäude im Rahmen der Höchstkostenreglung baulich umgesetzt werden kann.Teil der Anspruchsermittlung B ist auch eine schalltechnische Objektbeurteilung (STOB) sowie ein Leistungsverzeichnis (LV) für die baulichen Maßnahmen. Darin informiert Sie das Ingenieurbüro schriftlich über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Berechnung, die sich daraus ergebenden Schallschutzmaßnahmen und deren Kosten. Sollten für Ihr Objekt lüftungstechnische Maßnahmen gemäß DIN 1946-6 erforderlich sein, ist dies sowohl in der STOB als auch im LV berücksichtigt. Damit Ihnen die Kosten später erstattet werden können, benötigen wir Ihre Kontodaten. Diese notieren Sie bitte auf der Ihnen zugesandten Zweitschrift und schicken diese unterschrieben an das Ingenieurbüro zurück. Auf Grundlage der Anspruchsermittlung können Sie bitte eine oder mehrere Fachfirmen beauftragen.

3.2 Anspruchsermittlung E

Sie erhalten die Anspruchsermittlung E, wenn die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes Ihres Objektes betragen bzw. das vorgegebene Schutzziel baulich nicht umsetzbar ist. In diesem Falle zahlen wir Ihnen aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Höchstkostenreglung eine finanzielle Entschädigung in dieser Höhe aus.
Wir möchten Ihnen empfehlen, die ausgezahlten Mittel zu nutzen, um baulichen Schallschutz umzusetzen. Dafür werden wir Ihnen einen kostenfreien Beratungsservice durch ein unabhängiges Ingenieurbüro anbieten.

4. Beauftragung der Fachfirma

Sobald Ihnen die Anspruchsermittlung B vorliegt, beauftragen Sie bitte eine oder mehrere Fachfirmen mit der Umsetzung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen. Mit der Anspruchsermittlung B erhalten Sie ein LV, in welchem die erforderlichen Maßnahmen aufgelistet und mit Preisen versehen sind. Nach der Beauftragung teilen Sie dem Ingenieurbüro bitte mit, wann die Baumaßnahmen durchgeführt werden.

Sie können selbst entscheiden, welche Baufirma die Schallschutzmaßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzt. Falls Sie eine Hilfestellung bei der Suche nach fachkundigen Baufirmen benötigen, empfehlen wir Ihnen die Schallschutzliste der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (ABSt). Dort finden Sie eine Reihe von Baufirmen, die Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Natürlich können Sie aber auch eine Baufirma beauftragen, die nicht in der Schallschutzliste vorkommt.

Schallschutzliste der Auftragsberatungsstelle

5. Umsetzung der Baumaßnahmen

Die Baumaßnahmen werden durch eine oder mehrere Fachfirmen umgesetzt. Sie können wählen, welche Fachfirmen Sie beauftragen. Bitte teilen Sie Ihrem zuständigen Ingenieurbüro mit, wann und durch wen die Baumaßnahmen durchgeführt werden.

6. Abnahme der Baumaßnahmen und Mittelverwendungsprüfung

Nach dem Einbau der Schallschutzmaßnahmen werden diese von Ihnen gegenüber der Fachfirma abgenommen. Wir möchten Ihnen empfehlen, zu diesem Termin auch Ihr zuständiges Ingenieurbüro einzuladen, um eine fachliche Begleitung der Abnahme zu gewährleisten. So kann das Ingenieurbüro bei der Bauabnahme feststellen, ob die ausgeführten Arbeiten den in STOB und LV beschriebenen erforderlichen Maßnahmen entsprechen (Mittelverwendungsprüfung). Dies kann Ihnen dabei helfen, nur solche baulichen Maßnahmen abzunehmen, die im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und letztlich durch die FBB erstattet werden.

7. Rechnungsabwicklung

Nachdem die Abnahme erfolgt ist, erhalten Sie von der Fachfirma die Rechnung. Diese leiten Sie bitte im Original an das Ingenieurbüro weiter. Nachdem das Ingenieurbüro die Umsetzung der Maßnahmen bestätigt und die Rechnung geprüft hat, folgt die Mittelfreigabe durch die FBB. Sobald die Mittelfreigabe erfolgt ist, überweist Ihnen die FBB den geprüften Betrag auf Ihr Konto.

8. Bezahlung der Rechnung

Mit dem überwiesenen Betrag bezahlen Sie die Rechnung der Fachfirma ohne eigene Mittel aufzuwenden. Diese Vorgehensweise ist mit all den durch die FBB empfohlenen Fachfirmen abgestimmt. Sollten Sie eine andere Fachfirma beauftragt haben, kann die Vorgehensweise abweichen und dies bedeuten, dass Sie bei der Bezahlung der Rechnung in Vorleistung gehen müssen. Dies sollten Sie vor der Beauftragung der Fachfirmen überprüfen.

 

Weitere allgemeine Informationen zum Schallschutz

Schallschutzgebiete

Gebietseinteilung, Ortslagen, Schallschutzziele

Rechtliche Grundlagen

Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004

Monatsberichte Schallschutz

Monatlicher Stand im Schallschutzprogramm BER von 2012 bis heute

Schutz besonderer Einrichtungen

Schallschutzmaßnahmen für besonders schutzwürdige Einrichtungen

Fraunhofer-Gutachten

Die Flughafengesellschaft hat eine fachliche Prüfung des Gutachtens vorgenommen bzw. durch einen Gutachter vornehmen lassen.

Schallschutz-Fibel

Tipps und Hinweise zum schallgeschützten Haus

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Schallschutzprogramm BER

Glossar

Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Schallschutz