Die Flughafengesellschaft erstattet die Kosten für die bauliche Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes des Objektes. Liegen die Kosten darüber, erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung in Höhe eben jener 30 Prozent.