Für zahlreiche Objekte ist nicht auszuschließen, dass die Kosten für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen mehr als 30% des schallschutzbezogenen Verkehrswertes betragen. In diesen Fällen ist es notwendig, die Kosten für die bauliche Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen und das Ergebnis der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung gegenüberzustellen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen nicht mehr als 30% des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. In diesem Falle erstattet die FBB die Kosten für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Der Antragsteller erhält seine individuelle Anspruchsermittlung B und kann auf dieser Grundlage die Baufirmen beauftragen die Schallschutzmaßnahmen umzusetzen.
2. Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen mehr als 30% des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. In diesem Falle erhält der Antragsteller eine Entschädigung in Höhe eben jener 30%. Der Antragsteller erhält seine individuelle Anspruchsermittlung E und kann über das Geld frei verfügen. Die FBB empfiehlt jedoch, das ausgezahlte Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zu nutzen. Über die Möglichkeiten werden sich die Antragsteller kostenfrei beraten lassen können.
Sollte für ein Objekt eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung notwendig sein, informiert die FBB den Antragsteller darüber schriftlich. Für die Erstellung der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlungen hat die FBB die Sprengnetter Immobilienbewertung vertraglich gebunden. Sprengnetter wird sich daher bei den Antragstellern melden, um einen Termin für die notwendige Objektbegehung zu vereinbaren. Es gibt auch die Möglichkeit einen eigenen Verkehrswertermittler zu beauftragen. Über die damit verbundenen Rahmenbedingungen informiert die FBB den Antragsteller schriftlich.
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