Spiegelung Flugzeug auf Glasfassade
Spiegelung Flugzeug auf Glasfassade

Module

im Überblick

Die Schallschutzmaßnahmen im Tagschutzgebiet sind aufgrund des hohen Schutzniveaus oftmals sehr umfangreich und können starke Eingriffe in die Bausubstanz nach sich ziehen. In der Praxis möchten viele Anwohner dies jedoch vermeiden und wünschen sich stattdessen flexiblere Möglichkeiten bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen. Die FBB hat sich daher entschlossen, den Anwohnern, die eine Anspruchsermittlung bauliche Umsetzung erhalten, verschiedene Module anzubieten, die die bisherige Vorgehensweise ergänzen. Die Module können einzeln oder in Kombination miteinander beantragt werden und sollen dabei helfen, Komplexität und Eingriffe in die Bausubstanz zu minimieren.

Eine Nutzung der Module ist nicht möglich, wenn Anwohner eine Anspruchsermittlung Entschädigung und somit eine reine Entschädigungszahlung von der FBB erhalten haben.

Aufgrund des hohen Schutzniveaus kann der vorgeschriebene Schallschutz zum Teil nur durch schwere und unhandliche Kastendoppelfenster erreicht werden. Anwohner, die diese Fenster ablehnen, können stattdessen einfache Schallschutzfenster erhalten, die einen sehr guten Schallschutz bieten, der über dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes liegt. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass diese Fenster ggf. nicht das hohe für den Tagschutz am BER erforderliche Niveau erreichen.

Anwohner, die das Modul Kastendoppelfenster nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrem Ingenieurbüro.

Aufgrund des hohen Schutzniveaus sind oftmals umfangreiche Baumaßnahmen und somit weitreichende Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses notwendig. Um die Eingriffe möglichst gering zu gestalten, haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, die Maßnahmen Schritt für Schritt, ein Gewerk nach dem anderen, umsetzen zu lassen. 

Um aufgrund steigender Handwerkerkosten entstehende Mehrkosten zu verhindern, sollten die Maßnahmen jedoch zügig nacheinander und nach Erhalt der Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch die Eigentümerinnen und Eigentümer beauftragt werden. Mehrkosten, die nur entstanden sind, weil mit den Baumaßnahmen nicht zeitnah nach Erhalt der ASE-B begonnen wurde, werden von der FBB nicht erstattet.

Anwohner, die das Modul Schritt für Schritt nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.

Um Schallschutz umzusetzen, sind oft umfangreiche Baumaßnahmen notwendig, die hohe Kosten nach sich ziehen. Da die Eigentümer die Baumaßnahmen beauftragen, erhalten sie auch die Rechnung der Baufirma und sind somit in der Zahlungspflicht. Die Rechnung der Baufirma wird bei der FBB eingereicht, die die erstattungsfähigen Kosten prüft und an den Eigentümer zahlt. Im Regelfall müssen die Eigentümer aufgrund der kurzen Zahlungsläufe der FBB nicht in Vorleistung gegenüber der Baufirma gehen. Wer dennoch ausschließen möchte, selbst in Vorleistung gehen zu müssen, kann mit seiner Baufirma eine Abtretungsvereinbarung schließen. Die FBB zahlt den Erstattungsbetrag in diesem Fall an die Baufirma anstelle des Eigentümers; zugleich wird der Eigentümer in Höhe des erstatteten Betrages von der Zahlungspflicht gegenüber der Baufirma befreit.

Eigentümer sollten dabei beachten, dass die FBB auch bei einer Abtretungsvereinbarung nur die in der Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung (ASE-B) als maximal erstattungsfähig ausgewiesenen Kosten für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen erstattet. Dazu gehören solche Schallschutzmaßnahmen, die in der ASE-B aufgeführt sind oder explizit durch die FBB in einem Nachtrag freigegeben werden. Insbesondere Zusatzkosten durch Aufträge der Baufirma an Dritte oder durch konjunkturbedingte Preissteigerungen, die dadurch entstehen, dass die Schallschutzmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden, erstattet die FBB nicht. Um zu vermeiden, selbst Kosten für die bauliche Umsetzung tragen zu müssen, sollten Eigentümer daher auch im Falle der Abtretung darauf achten, nur die Schallschutzmaßnahmen zu beauftragen, die explizit in der ASE-B stehen oder durch die FBB in einem Nachtrag freigegeben werden.

Eigentümer, die das Modul Finanzierung nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.

In vielen Gebäuden ist das hohe Schutzniveau allein durch den Einbau von Schallschutzfenstern nicht zu erreichen. Dann sind zusätzliche Wanddämmungen erforderlich. Vorgesehen sind dafür standardmäßig zertifizierte Innenwanddämmungen, welche die vorgegebenen Schalldämmmaße pauschal erfüllen. Anwohner, die eine Wandinnendämmung ablehnen, können das Modul Dämmung wählen, welches sich speziell auf die Nutzung von Wandaußendämmungen bezieht. Sie verständigen sich dabei mit ihrer Baufirma auf eine Dämmung von außen und legen der FBB Nachweise vor, dass das Schutzniveau durch diese Außendämmung eingehalten wird. Die FBB beteiligt sich dann an den Kosten bis zu dem Betrag, der für die Wandinnendämmung vorgesehen war.

Anwohner, die das Modul Wanddämmung nutzen möchten, besprechen die Vorgehensweise bitte mit ihrer Baufirma.

Als Orientierungshilfe bei der Suche nach einer geeigneten Außenwanddämmung finden Sie unten eine Liste der derzeit verfügbaren Varianten. Wichtig zu beachten ist bei der Auswahl einer Außendämmungsvariante, dass die aufgeführten Außenwanddämmungen nur bei den benannten Wandaufbauten funktionieren und den erforderlichen Schallschutz bieten. Es handelt sich somit nicht um eine pauschale Lösung. Eine pauschal anwendbare und zertifizierte Außenwanddämmung, die an allen Wänden funktioniert und den erforderlichen Schallschutz einbringt, gibt es derzeit nicht. Für die anerkannten Fälle aus der Liste ist ein näherer Nachweis zur Eignung der Lösung durch die Anwohner nicht zu führen. Außenwandlösungen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen durch die Anwohner in ihrer Eignung nachgewiesen werden. Die entstehenden Kosten sind durch diese zu tragen.

Liste Außenwanddämmungen

Aufgrund der Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2018 bieten wir dieses Modul nicht mehr an.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Urteile und zum weiteren Umgang mit dem Modul Küche finden Sie im Bereich "Urteile vom Juli 2018".

Für Küchen, für die auch nach den Urteilen vom Juli 2018 keine Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen bestehen, können Anwohner das Modul Niedrige Raumhöhe beantragen.

 

Zahlreiche Anwohner, die bereits Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage einer Kostenerstattungsvereinbarung haben einbauen lassen, sind damit zufrieden und möchten in den bereits schallgeschützten Räumen keine weiteren Maßnahmen auf Grundlage der neuen Anspruchsermittlung mehr umsetzen. Die FBB bietet für diesen Fall das Modul Differenzzahlung an. Dabei erklären die Anwohner schriftlich, dass ihnen die eingebauten Schallschutzmaßnahmen ausreichen und sie in diesen Räumen daher auf weitere Schallschutzmaßnahmen verzichten. Die FBB zahlt dann die Differenz zwischen der Anspruchsermittlung und der Kostenerstattungsvereinbarung aus. Wenn in der Anspruchsermittlung Räume geschützt werden müssen, die in der Kostenerstattungsvereinbarung nicht enthalten waren, kann das Modul Differenzzahlung nicht genutzt werden.

Anwohner, die das Modul Differenzzahlung nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte direkt mit der FBB.

Im Schallschutzprogramm besteht für Räume ein Anspruch auf Schallschutz, die als Wohn- und Schlafräume genutzt werden und die den für Aufenthaltsräume rechtlich vorgegebenen Mindestraumhöhen und Belichtungen entsprechen. Die FBB ist sich aber bewusst, dass von den Anwohnern des Flughafens auch in Räumen, die nicht den Vorgaben entsprechen, Schallschutz gewünscht wird. Dafür gibt es das Modul Niedrige Raumhöhe. Für Räume, bei denen die Raumhöhe oder Belichtung nicht der anzuwendenden oder einer in der Vergangenheit gültigen Bauordnung entspricht, erhalten die Anwohner auf Antrag Schallschutz, der dem Niveau des Fluglärmschutzgesetzes entspricht.

Anwohner, die das Modul Niedrige Raumhöhe nutzen möchten, besprechen die weitere Vorgehensweise bitte direkt mit der FBB.

Aufgrund der Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2018 bieten wir dieses Modul nicht mehr an.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Urteile und zum weiteren Umgang mit dem Modul Wintergarten finden Sie im Bereich "Urteile vom Juli 2018".

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Weitere Informationen zum Thema Schallschutzmaßnahmen einbauen

Schallschutzvorrichtungen

Zu den möglichen Schallschutzvorrichtungen gehören Dämmungen an Dach-, Decke- und Außenwand sowie Rollladen, Lüfter und Schallschutzfenster.

Schallschutzlüfter

Seit Anfang des Jahres 2017 setzt die FBB im Schallschutzprogramm BER auf eine neue Generation Schalldämmlüfter.

Leitfaden Schallschutz

Im Leitfaden Schallschutz ist das Schallschutzprogramm BER ausführlich beschrieben.

DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zur Lüftung von Wohnungen.

Leistungsverzeichnis

Im Rahmen des Schallschutzprogramms BER kommen unterschiedliche Schallschutzmaßnahmen zum Einsatz.

Baufirma finden

Sie können selbst entscheiden, welche Baufirma die Schallschutzmaßnahmen an Ihrem Gebäude umsetzt.