Rund um den Flughafen Berlin Brandenburg gibt es verschiedene Ortslagen, die in den festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten liegen. Informieren Sie sich zum Verlauf der Anspruchsgebiete, zu den entsprechenden Schutzzielen, Ortslagen und Vergabepaketen.
Die Einteilung der Gebiete geht auf den Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 und den Planergänzungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 zurück. Zudem hat sich die Flughafengesellschaft dazu entschlossen, die eigentlich erst ein Jahr nach Inbetriebnahme fällige Überprüfung der Anspruchsgebiete bereits im Juni 2016 vorzunehmen. Die Überprüfung ergab eine Erweiterung der Anspruchsgebiete im Bereich Dahlewitz und Jühnsdorf sowie Rotberg und Kiekebusch. Die Gesamtanzahl der Haushalte in den Schutz- und Entschädigungsgebieten steigt damit um 500 auf 26.000, die Größe der Anspruchsgebiete beträgt nun 155 Quadratkilometer.
Zusätzlich zur Lage eines Gebäudes wird auch der Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach geprüft. Dafür werden gegebenenfalls verschiedene Dokumente beim Eigentümer abgefragt.
Das Tagschutzgebiet umfasst das Gebiet, das von der Grenzlinie eines für die Tagstunden der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 60 dB(A) außen umschlossen wird. Im Tagschutzgebiet werden alle zum Wohnen und Arbeiten genutzten Räume (z.B. Wohnzimmer, Gästezimmer und Kinderzimmer) mit den erforderlichen Schallschutzvorrichtungen ausgestattet. Verschiedene Arbeitskarten geben die erwarteten Dauerschall- bzw. Maximalpegel an und zeigen auf, mit wie viel Dezibel in welchem Bereich des Flughafenumfeldes gerechnet wird.
Diese Karten beruhen auf den neuen Flugrouten und dem alten Flugzeugmix. Alle Anträge, die bis zum 30. September 2016 bei der FBB gestellt wurden, werden nach diesen Grundlagen bearbeitet.
Maximalpegel Tagschutz (alter Mix)
Dauerschallpegel Tagschutz (alter Mix)
Diese Karten beruhen auf den neuen Flugrouten und dem neuen Flugzeugmix. Alle Einträge, die seit dem 1. Oktober 2016 bei der FBB gestellt wurden, werden nach diesen Grundlagen bearbeitet.
Das Nachtschutzgebiet umfasst die Gebiete, die von der Grenzlinie eines für die Nachtstunden der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 50 dB(A) außen oder von den Grenzlinien, die sechs Schallereignisse pro Nacht mit einem A-bewerteten Maximalpegel von 70 dB(A) außen für jeweils eine Nacht mit Flugbetrieb in Richtung Westen oder Osten entsprechen, umschlossen werden. Im Nachtschutzgebiet werden alle zum Schlafen genutzten Räume mit den erforderlichen Schallschutzvorrichtungen ausgestattet. Auch für das Nachtschutzgebiet geben verschiedene Arbeitskarten die Dauerschall- bzw. Maximalpegel an.
Diese Karten beruhen auf den neuen Flugrouten und dem alten Flugzeugmix. Alle Anträge, die bis zum 30. September 2016 bei der FBB gestellt wurden, werden nach diesen Grundlagen bearbeitet.
Dauerschallpegel Nachtschutz (alter Mix)
Maximalpegel Nachtschutz (alter Mix)
Dauerschallpegel Nachtschutz FlugLSV (alter Mix)
Maximalpegel Nachtschutz FlugLSV (alter Mix)
Diese Karten beruhen auf den neuen Flugrouten und dem neuen Flugzeugmix. Alle Anträge, die seit dem 1. Oktober 2016 bei der FBB gestellt wurden, werden nach diesen Grundlagen bearbeitet.
Dauerschallpegel Nachtschutz (neuer Mix)
Maximalpegel Nachtschutz (neuer Mix)
Die Grenzlinie für das Entschädigungsgebiet wird durch einen für die Tagstunden (6 bis 22 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB(A) außen beschrieben. Zum Außenwohnbereich gehören zum dauerhaften Aufenthalt geeignete und genutzte Terrassen, Balkone und Hausgärten. Die Eigentümer haben in diesem Gebiet Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Das Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch umfasst das Gebiet, das von der Grenzlinie eines für die Tagstunden ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 70 dB(A) umschlossen wird. In diesem Gebiet haben die Eigentümer Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes gegen Übereignung des Grundstückes an die Flughafengesellschaft. Wird der Übernahmeanspruch von den Eigentümern nicht geltend gemacht, haben sie Anspruch auf Schallschutz.
Verschiedene Ortslagen liegen komplett oder zum Teil im Schutz- und Entschädigungsgebiet des Flughafens Berlin Brandenburg. Sollte Ihr Wohnobjekt in den Anspruchsgebieten des Flughafens Berlin Brandenburg liegen, wird zusätzlich Ihr Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach geprüft.
Zu den Ortslagen, die in den Anspruchsgebieten liegen, gehören:
Die Schutzziele geben für das Schallschutzprogramm BER vor, welche Anforderungen durch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden müssen.
Innerhalb des Tagschutzgebiets muss für alle Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend zum Wohnen bzw. betrieblich genutzte Räume gewährleistet sein, dass bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten und zur Vermeidung von Störungen der Kommunikation ein energieäquivalenter Dauerschallpegel von 45 dB(A) nicht überschritten wird. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 darf der Maximalpegel von 55 dB(A) an einem Durchschnittstag in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch weniger als 0,005 Mal überschritten werden.
Innerhalb des Nachtschutzgebietes werden Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume, Kinderzimmer und Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten durchgeführt. Für diese Räume muss sowohl ein maximaler Geräuschpegel von regelmäßig nicht mehr als 55 dB (A) als auch ein durchschnittlicher Geräuschpegel von 35 dB (A) sichergestellt werden. Um die Pegel bemessen zu können, werden die sechs verkehrsreichsten Monate als Grundlage herangezogen und auf eine Durchschnittsnacht berechnet. Der Maximalpegel darf in der Durchschnittsnacht der sechs verkehrsreichsten Monate nicht mehr als sechs Mal überschritten werden, der Dauerschallpegel darf bei maximal 35 dB(A) liegen. Zudem muss eine ausreichende Lüftung der Räume sichergestellt sein. Ist der gebotene Schallschutz nur dadurch zu bewirken, dass die Fenster der Räume geschlossen gehalten werden, ist für geeignete Belüftungseinrichtungen an diesen Räumen Sorge zu tragen.