Wiese vor Terminal 1
Wiese vor Terminal 1

Aktiver­ Lärm­schutz

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Die Reduzierung des Fluglärms ist eine der größten Herausforderungen für die Luftfahrtindustrie und Flughäfen. Im Dialog miteinander suchen Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Unternehmen der Luftfahrtindustrie immer wieder neue Möglichkeiten, den Fluglärm zu minimieren. Am BER werden seit dem 1. September 2022 Lärmentgelte erhoben, die von der Lautstärke des einzelnen Fluges abhängig sind. Lärmarmes Fliegen durch leise Flugzeuge oder Flugverfahren wird seitdem direkt finanziell belohnt.

Fluglärmjahresbericht lesen

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland unterliegt der Luftverkehr zahlreichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt. So wird nach dem Luftverkehrsgesetz ein Luftfahrzeug nur dann zugelassen, wenn das durch seinen Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Außerdem schreibt das Gesetz den Betrieb von Fluglärm-Messanlagen vor.

2007 novellierte der Bundestag das erstmals 1971 erlassene Gesetz gegen den Fluglärm. Deutlich mehr Betroffene haben seitdem Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzfenstern und Lüftern. 

Lärmreduzierung durch technologische Verbesserungen

Kontinuierliche technische Verbesserungen führen dazu, dass die Flugzeuge immer leiser werden. So sind die Flugzeuge, die heute am BER starten und landen, im Schnitt 23 Dezibel leiser als in den 1970er Jahren. Zudem sind am BER immer mehr neue und leise Flugzeuge zu beobachten. Weitere Informationen dazu finden Sie im aktuellen Fluglärmbericht. 

Lärmabhängige Entgelte

Wer viel Lärm macht, muss am BER deutlich mehr bezahlen. Grundlage für die Erhebung lärmbezogener Entgelte war für lange Jahre die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in Lärmklassen. Dies hatte jedoch den Nachteil, dass für die Entgelte einzig der Flugzeugtyp entscheidend war, nicht aber der individuell verursachte Lärm. Im September 2022 wurden die lärmabhängigen Entgelte angepasst. Seitdem wird bei jeder Flugbewegung der entstehende Lärm gemessen und entsprechend abgerechnet. Hinzu kommt, dass Flüge in der Nacht deutlich teurer sind und, je nach Uhrzeit, mit Aufschlägen von bis zu 500 Prozent versehen werden.

Nachtflugregelung am BER

Die Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg ist seit Oktober 2011 bestätigt.

Flugrouten am BER

Festgelegte Flugrouten vermeiden das Überfliegen dicht besiedelter Gebiete.

Beteiligte bei der Flugroutenplanung

Fluglärmkommission, Deutsche Flugsicherung, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung