In Deutschland unterliegt der Luftverkehr zahlreichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt. So wird nach dem Luftverkehrsgesetz ein Luftfahrzeug nur dann zugelassen, wenn das durch seinen Betrieb entstehende Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Außerdem schreibt das Gesetz den Betrieb von Fluglärm-Messanlagen vor.
2007 novellierte der Bundestag das erstmals 1971 erlassene Gesetz gegen den Fluglärm. Deutlich mehr Betroffene haben seitdem Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzfenstern und Lüftern.
Kontinuierliche technische Verbesserungen führen dazu, dass die Flugzeuge immer leiser werden. So sind die Flugzeuge, die heute am BER starten und landen, im Schnitt 23 Dezibel leiser als in den 1970er Jahren. Zudem sind am BER immer mehr neue und leise Flugzeuge zu beobachten. Weitere Informationen dazu finden Sie im aktuellen Fluglärmbericht.
Wer viel Lärm macht, muss am BER deutlich mehr bezahlen. Grundlage für die Erhebung lärmbezogener Entgelte war für lange Jahre die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in Lärmklassen. Dies hatte jedoch den Nachteil, dass für die Entgelte einzig der Flugzeugtyp entscheidend war, nicht aber der individuell verursachte Lärm. Im September 2022 wurden die lärmabhängigen Entgelte angepasst. Seitdem wird bei jeder Flugbewegung der entstehende Lärm gemessen und entsprechend abgerechnet. Hinzu kommt, dass Flüge in der Nacht deutlich teurer sind und, je nach Uhrzeit, mit Aufschlägen von bis zu 500 Prozent versehen werden.
Am BER sind von 0 bis 5 Uhr keine regulären Flüge erlaubt. Zulässig sind in diesen Stunden nur Notfälle, Post-, Regierungs- und Polizeiflüge. Für unvermeidbare Verspätungen oder Verfrühungen gibt es einen Korridor von einer halben Stunde vor und nach der nächtlichen Kernzeit.
Weitere Informationen zu den Nachtflugbeschränkungen am BER, zulässigen Nachtverkehrszahlen u. ä. finden Sie im aktuellen Fluglärmbericht.
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