Die Planung von Flugrouten ist ein hochkomplexer Prozess, an dem viele Akteur:innen beteiligt sind. Die Luftfahrt, die Politik, verschiedene Behörden und die Anwohnenden im Umfeld des Flughafens. Die Flugrouten müssen nicht nur Sicherheitskriterien erfüllen und das Klima schonen, sondern auch die Bürger:innen weitestgehend vor Fluglärm schützen.
Letztendlich genehmigt werden die Flugrouten vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Auf Grund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen fallen die landesrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flughäfen (Planfeststellung) und die bundesrechtliche Genehmigung der Flugrouten zeitlich sehr weit auseinander. Die Flugroutenplanung ist nicht Teil der Planfeststellung.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH begrüßt die Empfehlungen des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, auf Basis der tatsächlichen Lärm- und Schallbelastungen am BER weitere Verbesserungsmöglichkeiten für die Anwohner und Anwohnerinnen des Flughafens zu untersuchen.
Die Deutsche Flugsicherung ist eine unabhängige Bundesbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sie ist verantwortlich für die Planung der Flugrouten für alle deutschen Verkehrsflughäfen. Auf ihrer Internetseite sind weitergehende Informationen zur Entwicklung der An- und Abflugverfahren, Pressemitteilungen zum Thema Flugrouten am BER und vieles mehr zu finden: www.dfs.de
Die Fluglärmkommission besteht aus Vertretern von Gemeinden und Bezirken im Umfeld des Flughafens. Sie berät die Deutsche Flugsicherung bei der Entwicklung von lärmoptimierten Flugrouten. Nach der Veröffentlichung der DFS-Routenvorschläge vom September 2010 wurde die Fluglärmkommission um Vertreter von weiteren möglicherweise betroffenen Gebieten vergrößert.
Aufgaben der Fluglärmkommission