Als Flugrouten werden die von den Flugzeugen zu fliegenden Wege bezeichnet. Geplant werden sie von der Deutschen Flugsicherung (DFS), die dabei von der Fluglärmkommission beraten wird. Letztendlich festgelegt werden die Flugrouten von dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF).
Die Flugrouten für den BER wurden am 26. Januar 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Fluglärmkommission haben alle Kommunen der Region konstruktiv mitgewirkt. Das von der Fluglärmkommission bevorzugte Prinzip einer geringen Belastung vieler Anwohnenden gegenüber einer starken Belastung weniger Anwohnenden wird durch die ausgewählten Flugrouten erfüllt. Die festgelegten Flugrouten vermeiden den Überflug dicht besiedelter Gebiete unter Berücksichtung der erforderlichen Flugsicherheit und der Ergebnisse der Planfeststellung für den Flughafen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.baf.bund.de