Wiese vor Terminal 1
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Nachtflugregelung
am BER

Seit Oktober 2011 ist die Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg durch das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich bestätigt. Damit besteht eine auf Ausgleich bedachte, bürgerfreundliche Regelung für die volkswirtschaftlich wichtigen Flüge in den Randzeiten. Die Flughafengesellschaft hält es für zielführend, etwa durch intelligente Bahnnutzungskonzepte, den Einsatz leiser Flugzeuge und moderner Anflugverfahren, die Lärmbelastung weiter zu senken. Für völlig verfehlt hält die Flughafengesellschaft jedoch jedwede Versuche, den bereits bestehenden Kompromiss bei den Flugzeiten durch restriktivere Regelungen zu ersetzen.

Die Nachtflugregelung am Flughafen Berlin Brandenburg:

  • Reguläre Linienflüge sind in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu bestand am Flughafen Schönefeld kein Nachtflugverbot, hier konnten Flugzeuge 24 Stunden am Tag ohne Einschränkung starten und landen.
  • Für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr ist nur eine begrenzte Anzahl von Flugbewegungen zulässig.
  • Von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Diese Zeiten stehen ausschließlich für Verspätungen bzw. Verfrühungen zur Verfügung.
  • Von 22 Uhr bis 6 Uhr müssen Strahlflugzeuge mit einem Startgewicht größer 20 Tonnen erhöhte Lärmgrenzwerte einhalten.
  • Bestimmte Flüge sind generell vom Nachtflugverbot ausgenommen. Dazu gehören z. B. Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge. 
  • Die genauen Regelungen sind in der Genehmigung des Flughafens BER unter Abschnitt XI definiert

Hintergründe

Der Luftverkehr genießt in Deutschland nicht die Akzeptanz, die er aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung und seiner Umweltbilanz haben müsste. Ein Beispiel ist die immer wieder aufkeimende Forderung, die Flugzeiten am BER weiter einzuschränken.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Oktober 2011 besteht eine letztinstanzlich bestätigte und sehr bürgerfreundliche Regelung für die Flüge in den Randzeiten. Zusätzlicher Regulierungsbedarf besteht nicht und widerspricht der geltenden Rechtslage.

Hintergrundinformationen zur breiten öffentlichen, parlamentarischen, genehmigungsrechtlichen und juristischen Diskussion der vergangenen Jahre sowie zur Bedeutung der Flüge in der Nacht und in den Randzeiten haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

"Determinaten der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Luftverkehr“, Studie des Handelsblatt Research Institute für den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL), Vereinigung Cockpit e.V. (VC), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO), März 2014.

Die Studie vergleicht u.a. die Betriebszeitbeschränkungen in Deutschland und an internationalen Flughäfen, ab S. 91.

Download der Studie

Die Dokumente aus dem Jahr 2013 wurden für die öffentliche Anhörung am 18.04.2013 im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht. Behandelt wurde der Antrag der CDU-Fraktion Brandenburg: „Akzeptanz des Flughafens Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen).“

Stellungnahme der airberlin zum Antrag der CDU-Fraktion Brandenburg: „Akzeptanz des Flughafens Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen).“, 12.4.2013

Download der Stellungnahme

Stellungnahme der uvb bei der Öffentlichen Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion Brandenburg: „Akzeptanz des Flughafens Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen).“, 18.4.2013

Download der Stellungnahme

Hier finden Sie die Protokolle der Ausschusssitzungen für Infrastruktur und Landwirtschaft im Landtag Brandenburg zum Thema Nachtflug:

Protokoll vom Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landtags Brandenburg am 07.04.2011: Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Goetz und Schulze, Drucksache 5/2394 (Neudruck), „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sichern“

Download des Protokolls

Protokoll vom Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landtags Brandenburg am 18.04.2013: Anhörung zum Antrag der Fraktion der CDU „Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen)“, Drucksache 5/6686 (Neudruck)

Downlod des Protokolls

Die Dokumente aus dem Jahr 2011 wurden in der öffentlichen Anhörung am 7. April 2011 im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgetragen. Behandelt wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sichern“

Karl-Friedrich Müller (im Auftrag von IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin): Berlin BBI: Flüge am Tagesrand – Bedarfsanalyse. (31.03.2011)

Download der Bedarfsanalyse

Stellungnahme Christoph Debus, CC, Vorstand, airberlin vom 7.4.2011 im Landtag Brandenburg. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 bis 06.00 Uhr sichern“

Download der Stellungnahme

Stellungnahme der UVB vom 7.4.2011 im Landtag Brandenburg. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 bis 06.00 Uhr sichern“

Download der Stellungnahme 

Sachstandsinformation der Berliner Flughäfen vom 7.4.2011 im Landtag Brandenburg zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 bis 06.00 Uhr sichern.

Download Sachstandsinformation

 

Sachstandsinformation der Berliner Flughäfen vom 7.4.2011 im Landtag Brandenburg zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Schutz der menschlichen Gesundheit: Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22.00 bis 06.00 Uhr sichern.

Download Sachstandsinformation

IfV Köln und KE Consult: Regionalwirtschaftliche Effekte einer Betriebsgenehmigung mit Kernruhezeit für den Airport Berlin Brandenburg International BBI (20.06.2007)

Download der Studie