Wiese vor Terminal 1
Wiese vor Terminal 1

Kerosin

Flugzeug startet am BER

Kerosin ablassen

Kaum ein Gerücht hält sich im Zusammenhang mit dem Luftverkehr so hartnäckig wie das des häufigen oder gar regulären Kerosinablassens vor der Landung. Das Missverständnis hat seine Ursache in sichtbaren Verwirbelungen, die während des Landeanflugs vor allem bei feuchtem Wetter hinter den Tragflächen in Form weißer Dunstfahnen oder Schleppen zu sehen sein können. Diese bestehen aus Kondenswasser und enthalten kein Kerosin.

LBA: Veröffentlichung von Treibstoffablässen im deutschen Luftraum

BDL: Warum wird in seltenen Fällen Kerosin abgelassen

UBA: Treibstoffschnellablass aus Luftfahrzeugen

Warum kann das Ablassen von Kerosin notwendig werden?

Nur wenige für Langstreckenflüge eingesetzte Flugzeugmuster verfügen überhaupt über die Möglichkeit, Kerosin während des Fluges abzulassen. Zu diesen zählen beispielsweise der Airbus A340 und A380 sowie die Boeing B747, B767 und B777. Bei diesen liegt das maximal zulässige Startgewicht (MTOW: maximum takeoff weight) zum Mitführen der für die Reisestrecke erforderlichen Kerosinmenge deutlich über dem maximal zulässigen Landegewicht (MLW: maximum landing weight). Bei einem regulären Langstreckenflug und Verbrauch des Kerosins, erreicht das Flugzeug den Zielflughafen mit einem Landegewicht unterhalb des MLW. Im Falle einer erklärten Luftnotlage mit umgehend erforderlicher Landung, hat der Pilot die Möglichkeit, das MLW vorzeitig durch Kerosinschnellablass zu erreichen. Dabei handelt es sich um eine absolute Ausnahmesituation, bei der alleinig die Sicherheit der Passagiere, der Besatzung sowie der Maschine Vorrang hat.
 

Der Ablassvorgang

Die Entscheidung zum Kerosinschnellablass und über die abzulassende Kerosinmenge obliegt allein der Cockpitbesatzung und letztlich dem verantwortlichen Piloten. Die Deutsche Flugsicherung wird über die Erforderlichkeit eines Kerosinschnellablasses informiert. Der Fluglotse weist daraufhin einen für den Ablassvorgang geeigneten Luftraum mit möglichst geringem Verkehrsaufkommen über nicht oder dünn besiedeltem Gebiet zu. Der Treibstoffschnellablass erfolgt in der Regel zwischen 4.000 und 8.000 Metern Höhe, mindestens jedoch oberhalb von 1.800 Metern. Die Fluggeschwindigkeit liegt bei mindestens 500 km/h. Der umliegende Luftraum muss im Zeitraum des Ablassvorgangs als auch für gewisse Zeit danach frei von durchfliegendem Verkehr gehalten werden.
 

Was passiert mit dem freigesetzten Kerosin?

Das Kerosin wird über die Schnellablassdüsen zu einem feinen Nebel zerstäubt, der in der Atmosphäre verbleibt und letztendlich durch die Strahlungsenergie der Sonne in Wasser und Kohlendioxid umgewandelt wird. Eine Schadstoffbelastung am Boden wird durch die Mindestvorgaben des Verfahrens auf ein Minimum begrenzt. Messungen zeigen keine nachweisbare Belastung.
 

Meldepflichtiges Ereignis!

Das Ablassen von Kerosin ist meldepflichtig und wird in einer nationalen Datenbank gespeichert. Der Kerosinschnellablass wird dabei von der entsprechenden Airline gegenüber der ihr zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet; für deutsche Airlines ist diese das Luftfahrtbundesamt (LBA). Eine Meldung wird aber auch von Seiten der Deutschen Flugsicherung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gegeben. Dieses meldet wiederum zurück an das LBA, so dass eine Erfassung sämtlicher Kerosinschnellablässe im deutschen Luftraum gewährleistet ist. Im Zeitraum 2010 bis 2017 wurden für den deutschen Luftraum durchschnittlich 21 Fälle pro Jahr gemeldet.

Informationen zu gemeldeten Ereignissen des aktuellen Kalenderjahres können auf der Internetseite des LBA abgerufen werden. Weitere Informationen zur Thematik sind zudem in einem Infoblatt des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sowie in einer Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) zusammengestellt.