Wiese vor Terminal 1
Wiese vor Terminal 1

Messung und
Modellierung

Luftgütemessung

Innerhalb bestimmter Zeiträume müssen gemäß einer EU-Richtlinie Grenzwerte für Luftschadstoffe eingehalten werden. Diese Grenzwerte orientieren sich an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt wurden. Die Grenzwerte sowie deren Einhaltungsfristen wurden mit der Bundesimmissionsschutzverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH betreibt seit August 2011 eine Luftgütemessstelle am östlichen Kopf der Nordbahn. An diesem Standort, der in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg festgelegt wurde, werden bei Westwind insbesondere die Emissionen ermittelt, die durch Starts und Landungen der Flugzeuge, Kraftfahrzeugverkehr und Abfertigungsvorgänge auf dem Terminalvorfeld entstehen.

Die Konzentration der verkehrstypischen Schadstoffe Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) sowie Ozon als sekundär gebildetem Luftschadstoff wird kontinuierlich erfasst. Zusätzlich werden Proben mit Filtern und Aktivkohle-Röhrchen gesammelt und zur Analyse an das Landeslabor Berlin-Brandenburg übergeben. Diese Proben werden auf die Schadstoffe Benzol, Benz(a)pyren, weitere Kohlenwasserstoffe und Ruß untersucht. Die kontinuierlich erfassten Messwerte des Vortages können täglich auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg eingesehen werden.

Seit September 2016 setzt die FBB auch Messtechnik zur Erfassung von Ultrafeinstaub ein. Sie ist damit die erste deutsche Flughafenbetreibergesellschaft, die über längere zusammenhängende Messzeiträume Daten zu diesem Messparameter im Flughafenumfeld eigenständig erhebt.

Ultrafeinstaub bezeichnet zusammenfassend Aerosole und Partikel mit einem Durchmesser kleiner 100 nm. Ein Grenzwert für Ultrafeinstaub liegt derzeit nicht vor. Deshalb ist die Messung von Ultrafeinstaub auch nicht Teil einer verpflichtend und routinemäßig durchgeführten Immissionsüberwachung. Ultrafeinstaub ist vielmehr fortlaufend Thema von Forschung und Wissenschaft, um u.a. eine hinreichende Bewertungen zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu ermöglichen. Hierzu besteht weiterhin Forschungsbedarf. Die FBB möchte mit ihren UFP-Messungen einen aktiven Beitrag zur Charakterisierung der Außenluft im Flughafenumfeld leisten und dem gesteigerten Interesse der Öffentlichkeit an dem Thema Ultrafeinstaub entgegenkommen.

Luftgütedaten Brandenburg

Luftgütebericht

Erklärung der Fachbegriffe

Arbeitsgespräch UFP Eichwalde

Verortung der Luftgütemessstelle auf einer Karte

Daten Luftgütemessnetz Brandenburg, Landesamt für Umwelt

Ort NO2 CO PM10 PM2.5 O3
Schönefeld, Flughafen 19 233 13 7 29
Blankenfelde-Mahlow 16 208 13 10 29
Hasenholz (Buckow) 19   13 10 28
Potsdam, Zeppelinstraße 29 340 17 11  
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Alle Konzentrationsangaben in µg/m³

Kontaktpersonen

Dr. Uta Wolf-Benning

Dr. Uta Wolf-Benning

Referentin Immissionsschutz

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Sebastian Aust

Sebastian Aust

Referent Immissionsschutz

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